Pandemie
Weitere positiv Getestete im Landkreis Cham und Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

26.08.2020 | Stand 21.07.2023, 9:59 Uhr
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Die Zahl der im Landkreis Cham positiv auf Covid-19 getesteten Personen hat sich um fünf auf 460 erhöht. Dabei handelt es sich um vier jetzt positiv getestete Kontaktpersonen aus dem Umfeld eines stationär im Uniklinikum Regensburg aufgenommenen Patienten sowie um einen 32-jährigen Mann, der sich wegen mäßiger Beschwerden beim Hausarzt testen ließ. Auch die neu hinzugekommenen Kontaktpersonen werden ermittelt, in Quarantäne geschickt und getestet.

Landkreis Cham. Das Gesundheitsamt am Landratsamt Cham bittet die Bürgerinnen und Bürger vor allem auch unter dem Eindruck steigender Infektionszahlen eindringlich, die Abstands- und Hygieneregeln, ob im Urlaub oder daheim, einzuhalten. Unter den neuen Fällen der letzten Wochen befinden sich nicht nur Reiserückkehrer, sondern auch Personen, die sich offensichtlich im Inland infiziert haben.

Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Für Einreisende aus Risikogebieten ist derzeit ein Corona-Test verpflichtend vorgeschrieben (Testung zum Beispiel an Flughäfen, Autobahnen oder beim Hausarzt). Maßgeblich für die Einstufung als Risikogebiet ist die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI) im Internet unter www.rki.de.

Einreisende müssen sich auch in häusliche Quarantäne in der eigenen Wohnung oder einer anderen geeigneten Unterkunft begeben, wenn sie sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise nach Bayern in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Diese Quarantäne gilt solange, bis ein negatives Testergebnis vorliegt, also auch für die Wartezeit, bis der Befund des Pflichttests vorliegt; längstens jedoch bis 14 Tage nach Einreise. Während dieser Zeit dürfen sie keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Zusätzlich muss nach der Einreise aus einem Risikogebiet unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Für Reiserückkehrer aus Regionen im Ausland, die nicht als Risikogebiet klassifiziert sind, wird ein (kostenloser) Test dringend empfohlen.

Rechtliche Hinweise finden sich in der Bayerischen Einreisequarantäneverordnung vom 15. Juni, die im Internet unter www.gesetze-bayern.de abrufbar ist. Aktuell werden auf Bundesebene Änderungen dieser Vorgehensweise diskutiert, deshalb wird empfohlen, sich bei Auslandsaufenthalten regelmäßig über die geltenden Regelungen zu informieren.

Verhalten bei Beschwerden

Sollten Beschwerden (beispielsweise Fieber, Husten, Atemnot, Geruchs- und Geschmacksstörungen) auftreten, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt beziehungsweise dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 in Verbindung. Informieren Sie die Praxis unbedingt vorab telefonisch und teilen Sie mit, dass Sie sich nach einem Auslandsaufenthalt in häuslicher Quarantäne befinden. In schweren Fällen rufen Sie – wie bei anderen Erkrankungen auch – den Rettungsdienst unter 112. Teilen Sie unbedingt auch hier mit, dass Sie sich nach einem Auslandsaufenthalt in häuslicher Quarantäne befinden.

Meldungen von Reiserückkehrern sollen per Mail an gesundheitsamt@lra.landkreis-cham.de mit folgenden kompletten Angaben geschickt werden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Handynummer, Tag der Einreise, Land des Aufenthalts.

Regensburg