Zusammenarbeit
Der Landkreis Cham leistet Amtshilfe bei Quarantäneunterbringung für den Landkreis Dingolfing-Landau

12.08.2020 | Stand 24.07.2023, 16:37 Uhr
−Foto: n/a

Im Landkreis Dingolfing-Landau stoßen die Gesundheitsbehörden mittlerweile bei der Quarantäneunterbringung von Saisonarbeitskräften an die Kapazitätsgrenze. Schwierig gestaltet sich insbesondere die Separierung von bisher negativ getesteten Kontaktpersonen.

Landkreis Cham. Auf Bitten des Landkreises Dingolfing-Landau hat der Landkreis Cham daher einer Unterbringung von 26 Saisonarbeitskräften in der Gemeinde Arrach zugestimmt. Bei dem betroffenen Personenkreis handelt es sich um Kontaktpersonen, die bereits mehrfach corona-negativ getestet wurden, die allerdings aufgrund der Inkubationszeit eine Quarantäne von bis zu 14 Tagen mit abschließendem Kontrolltest einhalten müssen. Die Einhaltung der Quarantänepflicht wird dabei durch einen Sicherheitsdienst gewährleistet.

Die Unterbringung erfolgt in einer Pension in der Gemeinde Arrach, die auch schon bisher nicht für touristische Zwecke genutzt wurde, sondern zur Beherbergung von zeitlich befristet benötigten Arbeitskräften diente. Die Gesundheitsämter Dingolfing-Landau und Cham arbeiten bei der Betreuung der Quarantänepflichtigen zusammen und stellen gemeinsam die Einhaltung des Hygienekonzepts sicher. Die Gemeinde Arrach wurde informiert. Für die Bevölkerung besteht keinerlei Infektionsrisiko.

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