Corona-Lockerungen
Die Uniklinik passt die Besucherregelungen an

06.05.2020 | Stand 24.07.2023, 12:33 Uhr
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Infolge der Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung vom 5. Mai passt das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) seine Regelungen für den Besuch stationärer Patienten an.

Regensburg. Mit Wirkung zum 9. Mai lockert der Freistaat Bayern das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen, Altenheimen, Seniorenresidenzen und anderen stationären Einrichtungen. In der Folge passt auch das Universitätsklinikum Regensburg seine Regelungen für den Besuch stationärer Patienten an.

Ab dem kommenden Wochenende darf jeder stationäre Patient einmal täglich einen Besucher empfangen. Besuchsberechtigt sind Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister oder eine weitere feste Person. Der Besucher muss sich zuvor telefonisch bei der betreffenden Station angemeldet haben. Einlass auf die Station ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Besuche können täglich zwischen 13 und 18 Uhr erfolgen. Die Besucher müssen sich an die Hygienevorgaben des UKR halten: Ab dem Betreten des Klinikumsgebäudes muss für die gesamte Aufenthaltsdauer im UKR ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden; beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ist eine gründliche Händedesinfektion vorzunehmen.

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