Beschluss des Kreistages
Verhütungsmittelfonds soll Menschen mit geringem Einkommenhelfen

21.02.2020 | Stand 01.08.2023, 10:10 Uhr
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Der Kreistag hat in seiner Sitzung im November 2019 einstimmig die Einrichtung eines die im Landkreis wohnen, jährlich maximal 10.000 Euro bereit.

Landkreis Regensburg. Ab dem vollendeten 22. Lebensjahr können Bürgerinnen und Bürger, wenn sie Empfänger folgender Leistungen sind, einen Antrag für eine Kostenübernahme stellen: Landkreis.Pass, Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII, Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Die Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel und Verhütungsmaßnahmen durch den Landkreis ist seit dem 1. Januar 2020 möglich.

Die Antragstellung kann ausschließlich über die Staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in Regensburg (Pro Familia e. V., Donum Vitae. V. sowie beim Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Regensburg) erfolgen. Die Anträge werden weitergeleitet und beim Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Regensburg bearbeitet.

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