Nicht mehr Bittsteller, sondern Auftraggeber
Reform des Bundesteilhabegesetzes – mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung“

30.12.2020 | Stand 31.07.2023, 16:01 Uhr
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Nicht mehr Bittsteller, sondern Auftraggeber: Durch das Bundesteilhabegesetz erhalten Menschen mit Behinderung mehr Wahlfreiheit und damit mehr Selbstbestimmung. Zum 1. Januar 2020 tritt die dritte Reformstufe in Kraft.

BAYERN Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer: „Menschen mit Behinderung, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, erhalten künftig die Leistungen für ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst. Bislang gingen sie direkt an die Einrichtungen, in denen die Menschen leben. Nun geschieht das nur noch, wenn die Leistungsberechtigten es so wollen. Damit ist das Bundesteilhabegesetz eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte!“

Auf Landesebene wird die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes durch das Bayerische Teilhabegesetz II umgesetzt, das ebenfalls zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Die Bayerischen Bezirke bleiben Träger der Eingliederungshilfe und die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e. V. übernimmt eine weitere Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung. Ministerin Schreyer: „Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs haben wir großen Wert auf Teilhabe gelegt. Mir ist wichtig, dass wir mit den betroffenen Menschen reden und nicht über sie“. Im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales haben im Vorfeld mehrere Beteiligungsgespräche mit den Verbänden der Menschen mit Behinderung, der Kostenträger und der Leistungserbringer stattgefunden.

Regensburg