Personalbemessungsrichtlinie für Psychiatrie
Bezirketagspräsident warnt vor ernsten Schäden in der bayerischen Versorgungslandschaft

23.09.2019 | Stand 31.07.2023, 8:07 Uhr
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Noch ist die neue Personalbemessungsrichtlinie für Psychiatrie erst ein Entwurf, doch es gibt bereits ernste Bedenken. Nachdem die alte Personalverordnung nach rund 30 Jahren bis zum Ende des Jahres außer Kraft tritt, wurde der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, eine neue Richtlinie für die Personalmindestausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik zu entwerfen.

REGENSBURG Am Donnerstag, 19. September, wurde die Richtlinie gegen das einhellige Votum sämtlicher Fachgesellschaften und Gewerkschaften des Gesundheitswesens beschlossen. „Dies führt zu einer Gefährdung der psychiatrischen Versorgung vor allem in Flächenländern wie Bayern“, mahnte Bezirkstagspräsident Franz Löffler bei der Eröffnung der medbo Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg.

Als Kritikpunkte nannte Löffler, dass eine Weiterentwicklung des Personalbemessungssystems völlig verschlafen wurde. „Die Aufgabenverteilung zwischen den Berufsgruppen ist heute eine völlig andere als noch vor 30 Jahren. Die Rolle der Pflege hat sich erheblich verändert, es sind viel mehr Berufsgruppen, Therapeuten wie auch Hilfspersonal, in den multiprofessionellen Stationsteams im Einsatz“, konkretisierte er die fehlende Abbildung der Wirklichkeit im Rahmen der neuen Richtlinie.

Weiteres Manko ist, dass der Pflegeberuf an Attraktivität verliert, wenn das Berufsbild wieder in die alte Rolle gepresst werden müsse. Mittlerweile übernehmen zum Beispiel Medizinische Fachangestellt viele organisatorische Aufgaben und die Pflege kann sich auf die eigentliche pflegerische Tätigkeit konzentrieren, was dem Patienten zu Gute kommt. „Das muss weiterhin möglich sein“, so Löffler.

Die Bezirke im Flächenland Bayern haben die gesetzliche Verpflichtung, die psychiatrische Versorgung für alle Menschen unabhängig von ihrem Wohnort sicherzustellen. Daher befinden sich zwangsläufig auch in ländlichen und strukturschwachen Regionen wichtige Versorgungskliniken. Der Fachkräftemangel, insbesondere bei Ärzten und Pflegekräften, stellt für diese Kliniken eine besondere Herausforderung dar. Wenn den Häusern jetzt jede organisatorische Flexibilität zur Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten durch einschneidende wirtschaftliche Sanktionen genommen wird, gefährdet das unmittelbar die Aufrechterhaltung der Flächenversorgung.

An Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml gewandt, forderte Löffler: „Der Freistaat Bayern sollte zum Schutz seiner psychiatrischen Flächenversorgung eine Bundesratsinitiative starten, mit dem Ziel eindeutigere und engere Vorgaben für die Personalbemessung vorzugeben.“ Das Bundesgesundheitsministerium muss laut Löffler seine Möglichkeiten der Rechtsaufsicht ausschöpfen, um das Inkrafttreten der Richtlinie zu stoppen.

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