25. Regensburger Zukunftsforum
Klares Bekenntnis zur Organspende

01.08.2019 | Stand 04.08.2023, 10:53 Uhr
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Im Rahmen des 25. Regensburger Zukunftsforums lud der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Aumer am Donnerstag, 25. Juli, zu einer Podiumsdiskussion ans Universitätsklinikum Regensburg (UKR). Unter dem Motto „Organspende und Transplantation – Warum tun wir uns damit so schwer?“ diskutierten Vertreter aus Politik, Medizin, Theologie und Betroffene zusammen mit den Besuchern das Thema. Im Zentrum stand die Frage, ob die von Gesundheitsminister Jens Spahn angestrebte Widerspruchslösung für Abhilfe bei der Spenderknappheit sorgen kann.

REGENSBURG Deutschlandweit sterben jährlich Tausende, weil kein passendes Spenderorgan gefunden werden kann. Etwa 10.000 Patienten stehen bundesweit auf der Transplantationsliste und hoffen, dass für sie ein passendes Organ gefunden wird. Ein Umstand, der Medizin und Politik gleichermaßen auf den Plan ruft etwas an dieser unbefriedigenden Situation zu ändern. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn widmet sich nicht erst seit der Änderung des Transplantationsgesetzes zum 1. April 2019 intensiv diesem Thema. Das Gesetz soll den Krankenhäusern mehr Zeit und bessere Strukturen geben, um geeignete Spender zu finden und so mehr Leben zu retten. Für Transplantationsmediziner und Minister Spahn ist dies jedoch nur der erste Schritt in die richtige Richtung.

Gesellschaftliche Aufklärung und Widerspruchsregelung Hand in Hand

„Zwar sind die Zahlen der Organspenden in der Bundesrepublik in 2018 leicht angestiegen, aber wir sind hier noch weit von einem Optimalfall entfernt. Organspenden sind für Betroffene die letzte Chance zu überleben“, betonte Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, im Rahmen ihres Besuchs am UKR. Man müsse versuchen die Spenderzahlen sukzessive zu erhöhen. „Spenderzahlen erhöhen, heißt Leben retten.“ Zwar seien nach einer Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über 80 Prozent der Deutschen bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden, die Wenigsten haben dies aber in einem Organspendeausweis dokumentiert oder ihren Angehörigen gegenüber klar geäußert. Sollte ein Verstorbener nach Diagnose eines Hirntodes dann für eine Organspende in Frage kommen, stellt dies Mediziner sowie gerade auch die Angehörigen in dieser sehr emotionalen Situation vor unnötige Probleme. Denn nach dem aktuellen Transplantationsgesetz müssen Angehörige eine Entscheidung treffen, wenn der Verstorbene seine Einstellung zur Organspende nicht dokumentiert hat. Die doppelte Widerspruchsregelung soll hier für mehr Klarheit sorgen. Das bedeutet, dass jeder Bürger als potentieller Spender in Frage kommt, wenn er nicht zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organentnahme nach seinem Tod widersprochen hat. Zusätzlich werden dann auch noch die Angehörigen befragt. Dafür soll ein zentrales elektronisches Organspenderegister eingeführt werden, wo sich jeder Bürger selbst registrieren und festlegen kann, ob und welche Organe er im Falle seines Todes zur Spende freigeben möchte.

Nun muss sich der Bundestag mit der Durchführbarkeit der Widerspruchsregelung auseinandersetzen. Peter Aumer: „Ich persönlich halte die Widerspruchsregelung für richtig und wichtig. Daher ist es sinnvoll, dass sich die Politik dieser Frage annimmt. Jeder einzelne muss für sich – gänzlich ohne Fraktionszwang – abwägen, ob er für die Einführung dieser Regelung ist.“ Als positive Beispiele dienen die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. „In 22 der 28 EU-Staaten gilt eine Widerspruchsregelung und dort ist ein deutlicher Anstieg der Organspenden zu verzeichnen“, erklärt Sabine Weiss.

Ein guter Schritt findet Professor Dr. Bernhard Banas, Leiter des Universitären Transplantationszentrums Regensburg und Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG). „Die eigentlich hohe Bereitschaft, seine Organe nach dem eigenen Tod für todkranke Menschen zur Verfügung zu stellen, sollte sich auch in den tatsächlichen Zahlen widerspiegeln. Nur so können wir mehr Leben retten. Im europaweiten Vergleich zählt Deutschland zu den Schlusslichtern. Der Tod darf daher kein Tabuthema sein!“ Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung und Widerspruchsregelung gehen also Hand in Hand. „Es muss uns gelingen, den Bürgern die Angst davor zu nehmen. Ihre Organe werden nur dann gespendet, wenn sie auch wirklich tot sind, also der irreversible und vollständige Hirntod durch eine sehr umfassende Diagnostik festgestellt wurde. Nur dann dürfen wir Organe auch wirklich entnehmen“, so Professor Banas weiter.

UKR einziges Transplantationszentrum in ganz Ostbayern

Am Universitätsklinikum Regensburg existiert das Transplantationszentrum seit 24 Jahren und ist auf sieben Transplantationsprogramme spezialisiert: Herz, Leber, Bauchspeicheldrüse, Niere, Knochenmark und Stammzellen bei Erwachsenen sowie Leber und Knochenmark und Stammzellen bei Kindern.

Für eine Organtransplantation wird besondere medizinische Expertise aus verschiedenen Fachbereichen benötigt, sodass Transplantationsprogramme in Deutschland nur in Klinika der Maximalversorgung angeboten werden. Für eine bestmögliche Versorgung der Patienten arbeiten im Universitären Transplantationszentrum am UKR insbesondere die Klinik für Anästhesiologie, die Klinik und Poliklinik für Chirurgie, die Klinik und Poliklinik für Herz-, Thorax und herznahe Gefäßchirurgie, die Klinik und Poliklinik für Innere Medizin I, die Klinik und Poliklinik für Innere Medizin II, die Klinik und Poliklinik für Innere Medizin III, die Abteilung für Nephrologie, die Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Abteilung für Pädiatrische Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation eng zusammen.

Das Universitätsklinikum Regensburg ist Mitglied im Bündnis Organspende des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und befürwortet die Einführung der Widerspruchsregelung zur Verbesserung von Organspende und -transplantation.

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