Hilfe für Geburtenhelferinnen
Huml sichert Hebammen weitere Unterstützung zu

24.09.2018 | Stand 02.08.2023, 22:22 Uhr
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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat den Hebammen weitere Unterstützung zugesichert. Huml betonte am Montag anlässlich eines Festaktes zum 120-jährigen Jubiläum des Bayerischen Hebammen Landesverbandes (BHLV) in Regensburg: „Mein Ziel ist, auch in Zukunft in Bayern eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen und den Erhalt der Geburtshilfe durch freiberuflich tätige Hebammen sicherzustellen. Deshalb werde ich auf Basis der Ergebnisse der Hebammenstudie mit allen betroffenen Institutionen und Verbänden im Rahmen eines ‚Runden Tisches‘ sprechen.“

MÜNCHEN Die Ministerin unterstrich: „Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. Ihre Arbeit für die Gesundheit von Mutter und Kind ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Die Hebammen-Studie des bayerischen Gesundheitsministeriums hat die hohe Zufriedenheit von Müttern und Schwangeren mit der Qualität der Hebammenversorgung in Bayern belegt. Aber zugleich zeigt sie, dass wir mehr Hebammen für die Geburtshilfe und die Wochenbettbetreuung gewinnen müssen.“

Huml fügte hinzu: „Seit dem 1. September können bereits freiberufliche Hebammen in Bayern einen Hebammenbonus in Höhe von jährlich 1.000 Euro beantragen. Ich freue mich, dass wir mittlerweile 126 Anträge bekommen haben. Mit dem Geld wollen wir unsere Anerkennung für den Einsatz der Hebammen für Mutter und Kind deutlich machen.“

Anspruchsberechtigt sind neben freiberuflichen Hebammen auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind. Der Anspruch bezieht sich dann ausschließlich auf die freiberufliche Tätigkeit in der Geburtshilfe. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Arbeitsstätte beziehungsweise Niederlassung und Hauptwohnsitz in Bayern liegen.

Weiteres Programm in Planung

Die Ministerin erläuterte: „Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mit dieser Prämie alle Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Für den Hebammenbonus werden für 2018 insgesamt rund vier Millionen Euro bereitgestellt.“ Der Hebammenbonus kann beim Bayerischen Landesamt für Pflege beantragt werden. Anträge gibt es unter www.hebammenbonus.bayern.de.

Darüber hinaus hat das bayerische Kabinett ein „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ beschlossen. Ein Schwerpunkt dabei ist die Unterstützung der Kommunen bei der Sicherstellung der geburtshilflichen Hebammenversorgung. So sollen Landkreise und kreisfreie Städte noch im Laufe des Jahres 2018 für jedes neugeborene Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten. Dieses Geld können sie dann für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung einsetzen. Der Kostenansatz hierfür beläuft sich insgesamt auf fünf Millionen Euro jährlich. Die entsprechende Förderrichtlinie wird in Kürze im Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht und tritt am 28. September 2018 in Kraft.

Regensburg