Das Gesundheitsamt informiert
Im Landkreis Cham ist die Krätze ausgebrochen!

30.01.2018 | Stand 25.07.2023, 1:58 Uhr
−Foto: Foto: alohaflaminggo/123RF

Seit vielen Jahren treten in Deutschland immer wieder Fälle der Hautkrankheit Scabies, der so genannten Krätze auf. Auch im Landkreis Cham wurden seit November 2017 an mehreren Kindergärten und Schulen wieder einzelne Fälle festgestellt.

LANDKREIS CHAM Die übertragbare Infektionskrankheit ist nicht gefährlich und gut behandelbar, aber durch juckende Hautstellen sehr unangenehm. Das Gesundheitsamt am Landratsamt Cham hat bei Bekanntwerden jeweils die nötigen Informations- und Vorsorgemaßnahmen eingeleitet. So wurden Kindergarten- und Schulleitungen als auch besorgte Eltern persönlich, telefonisch und mit Merkblättern informiert. Das Gesundheitsamt am Landratsamt Cham ist auch gerne bereit, auf Wunsch von Einrichtungen bei Elternabenden zu informieren.

Krätze ist eine von sehr kleinen Milben hervorgerufene Hautkrankheit, die von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Die in der menschlichen Haut lebenden Milben führen zu kleinen Entzündungsknötchen, die vor allem nachts stark jucken. Betroffen sind bevorzugt Körperstellen mit dünner Haut wie zwischen den Fingern, Handgelenken, seitlich am Rumpf, im Genitalbereich, an den Knöcheln, aber auch anderen Körperstellen. Ähnlich wie beim Lausbefall hat die Krätze nichts mit dem Hygieneverhalten oder dem Lebensstandard zu tun. Intensive Körperpflege und perfekte Haushaltsführung schützen nicht vor einer Infektion mit Krätzmilben. Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt hauptsächlich über engen Hautkontakt. In einer Wohngemeinschaft kommt es deshalb sehr häufig zu Übertragungen.

Was ist zu tun?

Eine erfolgreiche Behandlung ist möglich, muss aber sehr sorgfältig durchgeführt werden. Alle engen Kontaktpersonen innerhalb der Wohngemeinschaft, aber auch Spielkameraden und sonstige Personen mit der Chance zu engem Hautkontakt müssen über die Erkrankung informiert werden. Eine ärztliche Untersuchung ist notwendig. Zur Behandlung kann der Arzt eine Creme verordnen. Dazu gehören auch Maßnahmen, um zum Beispiel Wäsche milbenfrei zu machen.

Was können Betroffene tun?

Körperwäsche, Decken, Kissen, Kuscheltiere für mehrere Tage in einem Plastiksack einschließen, heiß waschen oder im Trockner behandeln. Ggf. Bettwäsche täglich wechseln.

Verbot des Schul- und Kindergartenbesuchs

Bei festgestellter Krätze besteht ein Verbot zum Besuch von Kindergarten und Schule bis nach dem Abschluss der ersten, ordnungsgemäß durchgeführten Behandlung. Eltern müssen eine Krätzeerkrankung des Kindes an Kindergarten/Schule melden. Die Einrichtungsleitungen müssen bei mehreren Erkrankungen an das Gesundheitsamt melden.

Ausführliche Informationen gibt auch das Robert-Koch-Institut unter www.rki.de.

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