Krankenkasse
Apotheker in Regensburg raten, jetzt die Zuzahlungsbefreiung für 2018 neu zu beantragen!

27.12.2017 | Stand 03.08.2023, 8:31 Uhr
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Gesetzlich krankenversicherte Patienten können schon jetzt einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für das Jahr 2018 bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet.

REGENSBURG Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. Dieser Betrag muss vorab bei der Krankenkasse entrichtet werden. Der für 2018 aktualisierte Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de kann ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. „Da die Bescheinigung jeweils nur für ein Kalenderjahr gilt, muss eine bisher geltende Zuzahlungsbefreiung neu beantragt werden“, sagt Apotheker Josef Kammermeier, Sprecher der Apotheker in Regensburg und Umgebung. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene müssen dagegen eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten, wenn sie Medikamente beziehungsweise Heil- und Hilfsmittel brauchen oder zum Beispiel Fahrtkosten, eine Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahmen anfallen. Bei Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als fünf Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag.

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