PFARRKIRCHEN Das Landratsamt stellt daher noch einmal ausdrücklich klar: Eingriffsmaßnahmen wie die Schließung eines Kindergartens stellen viele berufstätige Eltern vor massive organisatorische Probleme und erfolgen deshalb nur bei begründetem Verdacht auf eine schwere, ansteckende Krankheit. Ein bloßer Anfangsverdacht mit einem, im konkreten Fall für Meningokokkenmeningitis untypischen Krankheitsverlauf, rechtfertigt eine solche Maßnahme keinesfalls. Außerdem müssten im Falle einer Meningokokkenmeningitis alle Kinder der betroffenen Gruppe entsprechende, nicht nebenwirkungsfreie Medikamente einnehmen, eine Maßnahme, die zum Wohle der Kinder selbstverständlich nicht auf einen bloßen Anfangsverdacht hin durchgeführt wird.
So wünschenswert eine schnelle Klärung der Situation für alle Beteiligten wäre, braucht ein Labor für eine entsprechende Untersuchung eine gewisse Zeit, während dieser keine endgültige Entwarnung gegeben kann, so das Landratsamt. Hier sei von allen Beteiligten das Augenmaß erforderlich, keine unbegründete Panik zu verbreiten, sondern ruhig und seriös mit der Situation umzugehen.
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