Leserfragen am Experten-Telefon
„Hirntod wird immer zweifelsfrei festgestellt!“

16.10.2018 | Stand 02.08.2023, 17:52 Uhr
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Zwei Expertinnen beantworteten am Lesertelefon Fragen zum Thema Organspende

PASSAU Es gibt in Deutschland weitaus mehr Leute, die ein Spenderorgan benötigen, als Menschen, die bereit sind, nach ihrem Tod ein Organ zu spenden. Dass sich nicht mehr Menschen mit einem entsprechen ausgefüllten Spenderausweis dafür entscheiden, liegt auch mit an fehlenden Informationen zum Thema. Claudia Linne und Elisabeth Höfle vom Info-Telefon der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beantworteten deshalb Leserfragen dazu. Hier einige Fragen und die Antworten der Expertinnen:

Frage: Man muss ja hirntot sein, wenn Organe entnommen werden. Wie wird das festgestellt?

Antwort: Zunächst ermitteln zwei speziell dafür qualifizierte Fachärzte unabhängig voneinander Art und Ursache der Hirnschädigung und ob behebbare Einflüsse auf die Hirnfunktion, zum Beispiel durch Medikamente vorliegen. Dann prüfen sie verschiedene Reflexe, wie die Pupillenreaktion oder die Fähigkeit zur Spontan-Atmung.

Als Nächstes wird die Unumkehrbarkeit der Ausfallsymptome gecheckt, entweder durch Wiederholung nach einer vorgeschriebenen Wartezeit oder mittels apparativer Zusatzdiagnostik, wie der Untersuchung der elektrischen Aktivität und Durchblutung des Gehirns. Wird die Unumkehrbarkeit des Hirnfunktionsausfalls festgestellt, ist der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall (Hirntod) eingetreten und der Tod des Menschen nachgewiesen.

Ich bin für die Organspende, aber noch niccht volljährig. Darf ich mich trotzdem schon selbst entscheiden?

Ja, laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.

Erspart man seinen Angehörigen tatsächlich die Entscheidung, für oder gegen eine Organentnahme, wenn man für hirntot erklärt worden ist?

Ja. Die Angehörigen müssen - wenn man sich auf dem Organspendeausweis mit ja für eine Spende festgelegt hat - nicht um eine Entscheidung gebeten werden. Denn dann hat in jedem Fall der Wille des Verstorbenen Vorrang. Ist das Einverständnis dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Es ist aber gut, wenn man den Angehörigen seine Entscheidung mitgeteilt hat. Die werden im Falle einer Entnahme ihrerseits darüber informiert.

Stimmt es, dass man als Organspender sogar mehrere Leben retten kann?

Ja. In der Regel können einem Verstorbenen drei Organe entnommen werden. Im Durchschnitt hilft also ein Organspender drei Menschen - entweder zu überleben oder eine erheblich verbesserte Lebensqualität zu erreichen.

Ich habe Diabetis. Darf ich Organspender werden?

Ja, das geht. Allerdings kommt dann Ihre Bauspeicheldrüse als Spenderorgan nicht infrage. Es ist deshalb sinnvoll, wenn Sie Ihre Erkrankung auf dem Ausweis vermerken.

Sinn und Zweck einer Organspende leuchten mir schon ein. Aber gibt es da nicht auch eine Altersbegrenzung?

Nein, eine Altersgrenze für Organspender gibt es nicht. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann ohnehin erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch überprüft werden. Der älteste Organspender war 98 Jahre alt. Seine Leber und Nieren wurden erfolgreich transplantiert. Entscheidend ist also immer das biologische, nicht das kalendarische Alter.

Heutzutage wird ja alles irgendwo registriert. Auch, wenn ich Organspender werde? Kann ich meine Meinung auch später wieder ändern?

Nein, es erfolgt keine Registrierung. Es genügt, wenn Sie einen Ausweis ausfüllen und diesen stets bei sich tragen. Unnd ja, Sie können auch zu jeder Zeit Ihre persönliche Entscheidung zur Organspende ändern. Sie sollten aber immer daran denken, Ihre Familie über die aktuelle eigene Entscheidung zu informieren.

Dass alle Organe für eine Verpflanzung infrage kommen, kann ich mir nicht vorstellen. Was wird genommen?

Nach dem Hirntod können folgende Organe und Gewebe entnommen und übertragen werden: Niere, Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie die Hornhaut der Augen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen.

Weitere Informationen

Organspendeausweise und Informationsmaterial können unter dem gebührenfreien Infotelefon 0800/90 40 400 - einem Gemeinschaftsprojekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Bega) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) - bestellt werden.

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