Von Vollmacht und Betreuung
Erstes großes Treffen der kommunalen Senioren- und Behindertenbeauftragten im Jahr 2018

29.06.2018 | Stand 04.08.2023, 8:58 Uhr
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Wer ist da, wenn es ernst wird? Wer soll persönliche Angelegenheiten regeln, wenn es einem selbst nicht mehr möglich ist? Diese und weitere wichtige Fragen wurden am 8. Juni beim Treffen der kommunalen Senioren- und Behindertenbeauftragten des Landkreises Freyung-Grafenau besprochen.

FREYUNG-GRAFENAU Stellvertretende Landrätin Helga Weinberger begrüßte die Teilnehmer und betonte, wie wichtig es ist, sich über die Vorsorge zu unterhalten. Anna Mitterdorfer, die Seniorenbeauftragte des Landkreises FreyungGrafenau, stellte in ihrem Grußwort ebenso fest, dass die Themen brisant, aber von höchstem Interesse sind.

Als kommissarische Behindertenbeauftragte wurde Anita Moos in der Runde begrüßt. Der bisherige Behindertenbeauftragte des Landkreises Hans Süß war aus gesundheitlichen Gründen bereits am 31. Mai von seinem Amt zurückgetreten und ist mittlerweile leider verstorben.

Notar Josef Massinger und Manfred Kellhammer von der Sozialverwaltung des Landratsamtes FreyungGrafenau erläuterten in ihren Vorträgen, was es mit einer Vorsorgevollmacht und der Betreuung auf sich hat. Wenn sich jeder Einzelne darüber Gedanken macht, was passieren soll, wenn nicht mehr selbst entschieden werden kann, dann ist nach Josef Massinger schon viel gewonnen. Massinger plädiert für eine juristisch gesicherte Vollmacht, die nicht nur Themen der Gesundheit, sondern auch das Finanzielle und den Grundbesitz abdeckt. Ebenso ermutigt er dazu, sich beraten zu lassen, da dadurch Unsicherheiten ausgeschlossen werden können. Die Thematik betrifft nicht nur die ältere Generation. Auch die jüngere Generation sollte sich mit dem Thema der Vorsorge beschäftigen. Eine weitere wichtige Information ist, damit die Vorsorgeurkunde auch im Betreuungsfall gefunden werden kann, die Möglichkeit, sich digital im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen.

Wenn aber keine Vollmacht vorliegt, greift das Betreuungsverfahren. Manfred Kellhammer erläutert anschaulich, welche Schritte im Verfahren einer gesetzlichen Betreuung notwendig sind. So liegt es zuerst an dem Betroffenen selbst, einem Angehörigen, dem Krankenhaus oder einem berechtigten Dritten, dass ein Antrag gestellt wird. Dann erfolgt eine Prüfung der medizinischen Notwendigkeit der Betreuung, damit im dritten Schritt eine persönliche Anhörung des Betroffenen durch einen Betreuungsrichter stattfinden kann. Letztendlich erfolgt ein Sozialbericht der Betreuungsbehörde mit dem Vorschlag eines Betreuers sowie dessen Aufgabenbereich.

„Eine Betreuung darf nicht gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet werden“, so Kellhammer. Nur wenn der Betroffene aufgrund seiner Beeinträchtigung keinen freien Willen mehr bilden kann, ist es ausnahmsweise auch ohne Einwilligung möglich, eine Betreuung einzurichten.

Verwandte, Freunde, sonstige ehrenamtliche Personen, Mitglieder eines Betreuungsvereins, selbständige Berufsbetreuer oder die Betreuungsbehörde können diese Aufgabe übernehmen. Wichtig ist, dass nur rechtliche Angelegenheiten für den Betroffenen geregelt werden. Daneben wurden unter anderem weitere Themen wie das Betreuungsgericht, die Aufhebung bzw. Einschränkung der Betreuung und die Haftungsgefahren eines Betreuers besprochen.

Weitere Informationen zur Betreuungsstelle können auf der Homepage (www.freyunggrafenau.de/Gesundheit-und-Soziales/Soziales/Betreuungsstelle) des Landratsamtes Freyung-Grafenau nachgelesen werden.

Auch wurde den Beauftragten die aktuell neu aufgelegte Notfallmappe des Landgreises vorgestellt und zur Weitergabe in den Gemeinden mitgegeben. Alle interessierten Landkreisbürger können sich an ihren kommunalen Beauftragten wenden, um eine Notfallmappe zu erhalten. Der zuständige Beauftragte kann in der jeweiligen Gemeinde erfragt werden.

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