Verschärfte Maßnahmen
Landkreis Mühldorf am Inn gilt als Hotspot

09.12.2020 | Stand 21.07.2023, 3:06 Uhr
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Ausgangssperre und Auswirkungen auf Schulbetrieb.

Landkreis Mühldorf am Inn. Die Bayerische Staatsregierung hat mit Wirkung ab 9. Dezember 2020 verschärfte Maßnahmen beschlossen. Damit gelten auch für den Landkreis Mühldorf neue Regelungen. Mit einer Inzidenz von über 200 (Stand 9. Dezember 2020, 8 Uhr: 207,13) ist der Landkreis Mühldorf am Inn ein sogenannter Hotspot. Daher gilt zwischen 21 und 5 Uhr früh eine erweiterte Ausgangssperre.

Die neuen Regelungen haben auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Ab der Jahrgangsstufe 8 wird ab 9. Dezember 2020 vollständig auf Distanzunterricht umgestellt, inklusive der Q 11 an den Gymnasien. Ausgenommen sind die letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen Schulart sowie die Förderschulen. Die beruflichen Schulen gehen komplett in den Distanzunterricht, einschließlich der Abschlussklassen. Praktischer Sportunterricht findet bis zum voraussichtlich letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, 18. Dezember 2020, in allen Jahrgangsstufen nicht statt.

Die ab 9. Dezember 2020 geltenden Regelungen sind unter www.lra-mue.de abrufbar.

Mühldorf a.Inn