Gastronomie
Mit Hygienekonzept aus dem Lockdown

19.05.2020 | Stand 04.08.2023, 16:56 Uhr
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Die Gastronomie darf wieder öffnen. Allerdings gelten strenge Auflagen. Wie das Hygienekonzept umgesetzt werden muss, erklärten Oberbürgermeister Alexander Putz (FDP) und Bürgermeister Thomas Haslinger (CSU) jetzt den Gastwirten. Die hatten um einen Termin gebeten.

Landshut. Die Corona-Pandemie und die deshalb erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen haben die Gastronomiebetriebe in den vergangenen rund zwei Monaten hart getroffen: Nur ein Abhol- und Lieferservice war erlaubt, die Gaststätten selbst mussten dagegen geschlossen bleiben. Am Montag traten nun in Bayern und damit auch in Landshut erste Lockerungen der Beschränkungen in Kraft: In Außenbereichen und Biergärten dürfen Gastronomiebetriebe ab sofort wieder Gäste bewirten. Nächste Woche ist auch die Öffnung der Restaurants mit Innenplätzen wieder gestattet.

Allerdings gelten jeweils strenge Auflagen, insbesondere hinsichtlich eines von den Betrieben einzuhaltenden Hygienekonzepts. Wie die bayernweit gültigen Bestimmungen vor Ort umgesetzt werden sollen und welche Hilfen die Stadtverwaltung dabei anbieten kann, besprachen Oberbürgermeister Alexander Putz, Bürgermeister Dr. Thomas Haslinger, Wirtschaftsförderer Michael Luger und Benedikt Neumeier vom Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt am Samstag mit Vertretern der Gastronomiebetriebe.

Das Treffen im Rathaus, um das Gastronomen gebeten hatten, wurde von Haslinger kurzfristig organisiert. „In dieser so schwierigen Situation ist es wichtig, dass Stadt und Betriebe sich als Partner verstehen“, so der Bürgermeister. „Dass ein solcher Termin binnen 24 Stunden und am Wochenende zustande kommt, ist keine Selbstverständlichkeit und der beste Beleg für die Flexibilität unserer Verwaltung.“

OB Putz warb bei den Gastronomen zunächst erneut um Verständnis für die Maßnahmen: „In Bayern, auch in der Region Landshut, sind die Infektionszahlen im März exponentiell gestiegen; die Situation war zwischenzeitlich sehr kritisch. Ich bin deshalb nach wie vor davon überzeugt, dass die von der Staatsregierung erlassenen strikten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen angemessen und richtig waren. Dennoch ist mir bewusst, dass die Gastronomiebetriebe natürlich besonders stark darunter gelitten haben.“ Mittlerweile habe sich die Lage deutlich entspannt, folgerichtig seien erste Lockerungen auch in diesem Bereich vertretbar. „Für eine Entwarnung ist es aber noch zu früh“, so Putz. „Deswegen müssen wir alle, so schwer es manchen inzwischen fallen mag, weiter die bekannten

Infektionsschutzregeln befolgen.“

Das gelte für die Gastronomie in ganz besonderer Weise, betonten Putz und Haslinger: „Die Abstands- und Hygienevorschriften sind auch bei der nun möglichen Bewirtung im Freien und erst recht nach Öffnung der Innenräume strikt zu befolgen.“ Die nach Maßgabe des Freistaats von den Betrieben zu erstellenden Hygienekonzepte seien deswegen zwingende Voraussetzung, um das Infektionsrisiko für Gäste und Beschäftigte gleichermaßen so gering wie möglich zu halten. „Diese Anforderungen sind für die Gastronomie natürlich eine weitere Herausforderung. Dennoch muss und wird die Stadtverwaltung die Einhaltung im Interesse der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger konsequent kontrollieren“, stellte der OB klar.

Welche Punkte bei der Erstellung eines betrieblichen Hygienekonzepts konkret beachtet werden müssen, stellte Benedikt Neumeier anschließend kurz und kompakt vor. Auf Anregung der Gastronomen hat die Stadt diese Informationen mittlerweile in einem Merkblatt zusammengefasst, das nun in Absprache mit Wirtschaftsförderer Michael Luger an alle Gaststätten verschickt wird. Das Hygienekonzept muss demnach anhand des – sehr umfangreichen – ministeriellen Rahmenkonzepts erstellt werden. Wesentlich sind dabei vor allem folgende Eckpunkte: Der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern zwischen Gästen, Servicepersonal und weiteren Personen ist stets einzuhalten; ausgenommen davon sind nur Familien oder Mitglieder desselben Hausstands, die an einem Tisch sitzen. Entsprechend der seit 8. Mai geltenden Kontaktbeschränkungen können auch Mitglieder eines zweiten Hausstands am selben Tisch sitzen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist für Servicepersonal im Gastraum immer vorgeschrieben, für Gäste entfällt diese Pflicht ausschließlich dann, wenn sie am Tisch sitzen. Personal in der Küche muss dagegen nur dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Gegebenenfalls kann aber auch eine Befreiung von der Tragepflicht beantragt werden. Außerdem sind die Lüftungs- und Reinigungspläne an die aktuelle Pandemie-Lage anzupassen. Um im Fall von Infektionen die Infektionsketten sicher nachverfolgen und rasch unterbrechen zu können, werden darüber hinaus die Kontaktdaten der bewirteten Gäste aufgenommen. Wer Symptome einer Atemwegserkrankung aufweist oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer Person mit Covid-19-Symptomen hatte, darf keine Gaststätte besuchen – und natürlich auch nicht dort arbeiten.

Das Merkblatt listet anschließend die einzelnen Arbeitsschritte auf, die Gastwirte bei der Öffnung der Außengastronomie derzeit einhalten müssen. Dabei werden drei Phasen unterschieden: Phase 1 umfasst die Schritte bis zur Öffnung, Phase 2 die Vorkehrungen, die bei der Gestaltung des Zugangs zum Biergarten bzw. zur Freischankfläche zu treffen sind, und Phase 3 behandelt schließlich jene Punkte, die beim Aufenthalt der Gäste beachtet werden müssen. „Wir wollen den Gastronomen damit das doch recht umfangreiche und für Nichtjuristen nur schwer verständliche ministerielle Rahmenkonzept erläutern und auf diese Weise unseren Beitrag dazu leisten, dass die Vorgaben im Alltag auch praktikabel umgesetzt werden können“, so Benedikt Neumeier. „Wir sehen uns in dieser schwierigen Zeit nicht nur als Ordnungsbehörde, sondern auch als Partner.“

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