Corona-Krise
Quarantäne-Unterkünfte für Asylbewerber

15.04.2020 | Stand 03.08.2023, 12:48 Uhr
−Foto: n/a

In insgesamt vier Flüchtlingsunterkünften in Stadt und Landkreis Landshut hat es bereits Corona-Infektionen gegeben. Der Landkreis richtet deshalb jetzt so genannte Quarantäne-Unterkünfte für erkrankte Flüchtlinge ein.

Landkreis Landshut. In den vergangenen Wochen mussten zwei dezentrale Asylbewerber-Unterkünfte im Landkreis Landshut (zwei in der Stadt) unter häusliche Quarantäne gestellt werden, nachdem sich Bewohner mit dem Corona-Virus infiziert hatten. In diesen Fällen mussten zwar keine Personen umverlegt werden – doch das Landratsamt hat vorsorglich Maßnahmen getroffen, um eigene Unterkünfte zu schaffen, die nur von Corona-Infizierten bewohnt werden. „Die Einhaltung der Quarantäne wird rund um die Uhr von einem Sicherheitsdienst überwacht, damit auch im Umfeld keine weitere Infektionsgefahr besteht“, so die Behörde.

„Es geht nicht nur darum, dass sich die erkrankten Bewohner auskurieren können und ihre Quarantäne beenden können – wir müssen auch die anderen Bewohner aller 52 dezentralen Asyl-Unterkünfte im Landkreis vor einer Infektion mit dem Virus schützen“, erklärt Landrat Peter Dreier. Deshalb wurden vor Ostern vorsorglich zwei Unterkünfte in Furth und Obersüßbach geräumt, die Bewohner wurden in anderen Einrichtungen untergebracht. Eine weitere Unterkunft zu diesem Zweck wird gerade reaktiviert. Der Grund, weshalb gerade diese Liegenschaften ausgewählt wurden, ist einfach: Sie bieten gute Isolationsmöglichkeiten. Die Gemeinden wurden über dieses Vorhaben informiert.

Deshalb musste auch eine neunköpfige Gruppe aus Furth nach Eching verlegt werden. Sie wurden aber im Vorfeld durch Mitarbeiter des Landratsamtes informiert, weshalb der Umzug dringend nötig sei. In der neuen Unterkunft kam es bei der Verlegung aber zu einem Missverständnis: Versehentlich wurde ein Zimmer zugewiesen, das von den vorherigen Bewohnern in renovierungsbedürftigem Zustand hinterlassen wurde. Der Fehler wurde aber umgehend behoben und der Umzug in das eigentlich angedachte Zimmer angeboten.

„Natürlich ist es schwierig, wenn wir Bewohner aus ihrem gewohnten Umfeld reißen müssen. Aber wir befinden uns in einer Notfallsituation. Wir müssen schnell reagieren können, wenn in einer weiteren Unterkunft ein Corona-Fall festgestellt wird, bevor weitere Bewohner angesteckt werden. Derzeit müssen wir alle mit den vielfachen Einschränkungen durch das Corona-Virus leben: Und das gilt auch für Asylsuchende“, erklärt Landrat Dreier. Er versprach auch, das Gespräch mit der Zentralen Ausländerbehörde zu suchen, die für die ausländerrechtlichen Fragen der Betroffenen zuständig ist.

Landshut