Corona begünstigt Keime
Wasser marsch gegen Legionellen

03.04.2020 | Stand 21.07.2023, 13:26 Uhr
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Im Zuge der Corona-Krise werden viele Gebäude derzeit nicht genutzt. Das Gesundheitsamt mahnt jetzt dazu, die Wasserleitungen von Zeit zu Zeit aufzudrehen, damit es später nicht zu Problemen mit Legionellen kommt. Denn die Corona-Epidemie begünstigt die Ausbreitung von Legionellen.

Landshut. Als wäre das Corona-Virus nicht schon Geißel und Unglück genug – es ist unter Umständen auch noch Ursache für heftige Kollateralschäden an einem lebenswichtigen Gut, dem Trinkwasser: Die Hygiene-Fachleute des Gesundheitsamts am Landratsamt Landshut warnen eindringlich davor, die Gefahren zu unterschätzen, die durch nicht oder nur wenig genutzte Wasserleitungen drohen. Das betrifft viele Gebäude, die wegen der Corona-Pandemie derzeit wenig genutzt werden oder komplett geschlossen sind, von Hotels, Gaststätten, Kindergärten, Schulen über Geschäfte bis zu Sporthallen und Ferienwohnungen.

Die Liste potenziell oder bereits tatsächlich betroffener Einrichtungen, Häuser oder Gebäude-Komplexe ließe sich mühelos verlängern. Ob Kindertagesstätte, Sportzentrum oder Veranstaltungshalle: Sie alle eint, dass die Trinkwasser-Leitungen, mit denen sie versehen sind, auf regelmäßige Wasserentnahme und Wasserabfluss eingerichtet sind. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weist daher mit Nachdruck darauf hin, dass die Hygiene in Trinkwasser-Anlagen am besten dadurch garantiert wird, dass sie bestimmungsgemäß benutzt werden – auf gut Deutsch, dass sie regelmäßig durchgespült werden.

Die Fachleute des LGL und des Landratsamts Landshut appellieren daher eindringlich an die Betreiber von solchen Einrichtungen und Besitzern von Gebäuden, dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserleitungen regelmäßig in Betrieb genommen werden, auch wenn ansonsten Stillstand herrscht – wie jetzt häufig in Folge der Corona-Krise. Denn es drohen schwerwiegende Hygiene-Probleme durch den Befall mit den berüchtigten Legionellen oder mit weiteren Krankheitserregern wie Pseudomonas aeruginosa: Wenn die Wasserleitungen damit infiziert sind, kostet es enorm viel Zeit und eine Menge Geld, sie wieder zu reinigen, bevor das entsprechende Gebäude oder Einrichtungen wieder in Betrieb gehen können.

„Unabhängig davon, ob eine Einrichtung geschlossen ist oder nur noch teilweise genutzt wird, ist zunächst eine Simulation des bestimmungsgemäßen Betriebs durch Spülung möglichst aller nicht genutzten Entnahmestellen mindestens wöchentlich, besser alle 72 Stunden durchzuführen, bis eine konstante Temperatur erreicht ist“, erläutern die Hygiene-Fachleute Martin Fehrer, Florian Palmberger und Koray Sarikaya vom Gesundheitsamt Landshut mit Verweis auf eindeutige Vorgaben des LGL: „Die Kalt- und Warmwasserleitungen sind dabei getrennt zu spülen – zunächst Warmwasser, dann Kaltwasser.“

Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (DIN EN 806-5 und VDI/DVGW 6023) erlauben zwar eine Betriebsunterbrechung, aber keine Beeinträchtigung der Hygiene-Standards von Trinkwasser-Installationen. „Probleme in punkto Wasser-Hygiene können durch die beschriebenen regelmäßigen Probebetriebe vermieden werden“, betonen die Fachleute.

Hier geht es zu den Empfehlungen des Umweltbundesamtes.

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