Streit um Computertomographen
Richter erlässt Einstweilige Verfügung gegen Chefarzt

29.11.2017 | Stand 03.08.2023, 23:46 Uhr
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Im Konflikt mit Radiologie-Chefarzt Dr. Hans-Peter Dinkel um den Einsatz eines Computertomographen (CT) in dem von ihm betriebenen Privatinstitut für Kernspindiagnostik im Ärztezentrum an der Robert-Koch-Straße (das Wochenblatt berichtete) hat das Klinikum einen „Etappensieg“ errungen: Per Einstweiliger Verfügung wurde dem Radiologen untersagt, den CT zu betreiben – zunächst allerdings nur, bis im Hauptsacheverfahren eine Entscheidung fällt.

LANDSHUT Es sei keine einfache Entscheidung gewesen, so der Vorsitzende der Kammer Landshut des Arbeitsgerichtes Regensburg, Dr. Christian Schindler. Aber die vorgelegten Urkunden, also die Vereinbarungen zwischen den Parteien, hätten den Ausschlag gegeben und dafür gesorgt, dass das Klinikum obsiegt habe. Zunächst wenigstens. Allerdings, so der Richter, werde es über Prozesse beim Arbeitsgericht zu keinem Rechtsfrieden kommen. Er appellierte – wie schon im Verhandlungsverlauf – an die Parteien, in Gespräche über eine mögliche gemeinsame, tragfähige Lösung einzutreten. „Schon zum Wohle der Patienten.“

Das Klinikum, das selbst drei CT betreibt, sieht in dem Gerät in der Praxis des Chefarztes eine Konkurrenz. Ihm würden die lukrativen Privatpatienten und Selbstzahler abspenstig gemacht. Nach einem gescheiterten Gütetermin vor zwei Wochen ging es am gestrigen Dienstag vor dem Arbeitsgericht ausschließlich um die vom Klinikum beantragte Einstweilige Verfügung – ein Termin für das Hauptsacheverfahren ist noch offen. „Wünschenswert wäre es, Frieden reinzubringen“, so der Richter. Das sollte auch nach einer Entscheidung über die Einstweilige Verfügung im Vordergrund stehen. Deshalb sollten umgehend Gespräche aufgenommen und nicht erst das Hauptsacheverfahren abgewartet werden.“

Dr. Dinkel, so der Richter, argumentiere, dass er aufgrund der bei seiner Anstellung als Chefarzt der Radiologie getroffenen vertraglichen Absprachen mit dem dem Klinikum im Jahr 2004 die Freigabe für ein komplettes radiologisches Leistungsspektrum bekommen habe, also auch für den CT zur Untersuchung von Privatpatienten im ambulanten Bereich. Klinikum-Anwalt Dr. Monheim blieb dagegen dabei, dass es sich um eine Wettbewerbssituation handle: „Zwei der drei CTs sind nicht ausgelastet, die Zahl der Privatpatienten erheblich zurückgegangen.“

Außerdem habe bisher niemand glaubhaft machen können, dass es über den damaligen Vertrag hinaus Absprachen gegeben habe. „Derartige Vereinbarungen wären wirtschaftlicher Irrsinn, auch 13 Jahre später kann es keinen Freibrief geben.“ Richter Schindler appellierte noch einmal an die Parteien, Gespräche zu führen, eine gütliche Lösung zu suchen, statt die Sache in die Eskalation treiben zu lassen: „Alles andere wäre fahrlässig.“ Das Klinikum ließ nach der Sitzung mitteilen, dass Geschäftsführer Nicolas von Oppen mit Herrn Dinkel das Gespräch suchen werde: „Wir sind nicht an einer weiteren Auseinandersetzung interessiert.“ Kommen beide Seiten nicht zu einer gemeinsamen Lösung, wird es wohl zu einem Hauptsacheverfahren kommen.

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