Pandemie
Impfzentrum des Landkreises Kelheim ist startklar

17.12.2020 | Stand 20.07.2023, 21:23 Uhr
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Das Impfzentrum für den Landkreis Kelheim ist unter Hochdruck zum vorgegebenen Termin 15. Dezember fertiggestellt worden. Bei einem Pressetermin am 16. Dezember stellte Landrat Neumeyer die Räumlichkeiten des Impfzentrums im ehemaligen Landratsamtsgebäude am Schlossweg 3 vor.

Kelheim. Von Vorteil sind die zentrale Lage und die vorhandenen Parkplätze des früheren Sitzes der Verwaltungsbehörde. Betreiber des stationären Impfzentrums ist die Firma IZ Bayern mit Sitz in Saal an der Donau, die mobilen Teams werden von der Firma Aicher Ambulanz betrieben.

Ein voraussichtlicher Impfbeginn hängt in erster Linie von der Zulassung und der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab. Vorab können nachfolgende Informationen gegeben werden.

Wo findet die Impfung statt?

Das Impfzentrum des Landkreises Kelheim befindet sich am Schlossweg 3 in Kelheim (ehemaliges Landratsamtsgebäude). Parkplätze sind vor dem Gebäude vorhanden. Das Impfzentrum ist barrierefrei. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Samstag von 8 bis 16.30 Uhr. Bei Verfügbarkeit eines Impfstoffes werden die Öffnungszeiten auf Montag bis Sonntag und die Feiertage ausgeweitet. Im stationären Impfzentrum stehen zwei Ärzte/Ärztinnen, zwei medizinische Fachkräfte sowie sieben Verwaltungskräfte zur Verfügung.

Neben dem stationären Impfzentrum stehen außerdem zwei mobile Impfteams bereit, die insbesondere in Senioren- und Pflegeeinrichtungen zum Einsatz kommen. Ein mobiles Impfteam besteht aus mindestens drei Personen: einer Ärztin/einem Arzt, einer medizinischen Fachkraft und einer administrativen Kraft.

Täglich können im stationären Impfzentrum 200 Impfungen durchgeführt werden, im mobilen Bereich sind dies 100 Impfungen pro Tag.

Die Impfung findet ausschließlich im Impfzentrum und am Standort der jeweiligen Einrichtungen durch die mobilen Teams statt, eine Impfung in den Hausarztpraxen wird zu Beginn des Impfgeschehens nicht möglich sein.

Ist die Impfung freiwillig?

Es besteht keine Verpflichtung zur Impfung. Mit der Impfung sollen möglichst viele Menschen geschützt und schwere Krankheitsverläufe vermieden werden können.

Welcher Personenkreis wird zuerst geimpft?

Grundlage für die Reihenfolge wird die zu erwartende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (StIKo) sein. Menschen, bei denen das Risiko eines schweren Verlaufs hoch ist sowie Menschen mit einer hohen Ansteckungsgefahr aus beruflichen Gründen sollen auf freiwilliger Basis zuerst geimpft werden. In einem zweiten Schritt soll die Impfung der gesamten Bevölkerung offenstehen. Eine abschließende Festlegung der Impfpriorität wird derzeit erarbeitet. Sobald hierzu verbindliche Bestimmungen vorliegen, werden Landratsamt und Impfzentrum darüber informieren.

Wie bekommt man einen Termin im Impfzentrum?

Wer die Voraussetzungen für die Reihenfolge der zu impfenden Personen erfüllt, kann telefonisch einen Termin zur Impfung anmelden. Die Impfungen im Impfzentrum erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Hierfür steht im Impfzentrum Kelheim ein Callcenter unter der Telefonnummer 09441/ 207-6940 zur Verfügung. Die Termine für die mobilen Impfteams für Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime) werden von der jeweiligen Leitung der Einrichtung vereinbart.

Was muss zur Impfung mitgebracht werden?

Zum Impftermin sind in jedem Fall der Personalausweis, der Impfpass und – falls vorhanden – der Allergiepass mitzubringen. Je nachdem, welcher Personengruppe ein Impfling angehört, können als Berechtigungsnachweis weitere Dokumente erforderlich sein (zum Beispiel Dienstausweise, Arbeitgeberbescheinigungen etc.). Hierüber werden Landratsamt und Impfzentrum nach endgültiger Festlegung der Impfprioritäten informieren. Bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme ist zudem eine Medikamentenliste sinnvoll, ebenso eventuell Informationen zu Vorerkrankungen. Bei Personen, die unter Betreuung stehen, muss der gesetzliche Betreuer mit zum Impftermin erscheinen (Unterzeichnung der Impfeinwilligung).

Tag der Impfung: Falls Sie am Tag der Impfung Grippesymptome, Fieber oder Krankheitsanzeichen haben sollten oder wenn Sie aus sonstigen Gründen den Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte telefonisch ab im Callcenter des Impfzentrums.

Muss ich ein weiteres Mal geimpft werden?

Spätestens 21 Tage nach der ersten Impfung werden Sie ein zweites Mal geimpft. Der Termin hierfür wird bereits bei der ersten Terminvereinbarung reserviert.

Landrat Martin Neumeyer: „Liebe Bürgerinnen und Bürger, bitte nehmen Sie das Angebot der freiwilligen Impfung wahr. Nur so kann dauerhaft diese Pandemie bekämpft werden. Ich werde mich auf jeden Fall impfen lassen.“

Kelheim