Kinder- und Jugendpsychiater
Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung vor Ort – Förderprogramm im Planungsbereich Ingolstadt

30.01.2019 | Stand 01.08.2023, 17:03 Uhr
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Für drei Planungsbereiche in Bayern hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) im Januar 2019 neue Förderprogramme ausgeschrieben, um die ambulante ärztliche Versorgung vor Ort zu stärken und langfristig zu sichern. Die Förderung gilt für Hausärzte in den Planungsbereichen Simbach am Inn und Feuchtwangen sowie für Kinder- und Jugendpsychiater in dem Planungsbereich Ingolstadt.

INGOLSTADT Hintergrund ist eine drohende Unterversorgung, die im niederbayerischen Simbach am Inn im vergangenen Herbst erstmals festgestellt wurde. In den Planungsbereichen Feuchtwangen und Ingolstadt konnte dagegen bereits eine Verbesserung der Versorgungssituation von einer bestehenden Unterversorgung zu einer drohenden Unterversorgung erreicht werden. Die Förderprogramme der KVB dienen der Festigung und langfristigen Stabilisierung der ärztlichen Versorgungssituation vor Ort.

Für die Planungsbereiche Simbach am Inn, Feuchtwangen und Ingolstadt stellt die KVB einige finanzielle Fördermaßnahmen zur Verfügung: So wird die Niederlassung oder Praxisübernahme hier mit bis zu 60.000 Euro gefördert. Für die Errichtung oder Übernahme einer Zweigpraxis ist ein finanzieller Zuschuss von bis zu 15.000 Euro möglich. Ebenso können Ärzte für die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe bis zu 4.000 Euro pro Quartal und darüber hinaus eine finanzielle Unterstützung bei den Investitionskosten von bis zu 15.000 Euro erhalten. Bei der Anstellung einer Assistentin, die den Arzt in seiner Praxis unterstützt, können einmalig bis zu 1.500 Euro in Anspruch genommen werden. Bereits niedergelassene Ärzte, die das 63. Lebensjahr überschritten haben und aktiv einen Praxisnachfolger suchen, unterstützt die KVB bei der Praxisfortführung mit bis zu 4.500 Euro für vorerst vier Quartale. Zudem gewährt die KVB Zuschüsse für die Weiterbildung im fachärztlichen Versorgungsbereich. Bewerbungsschluss für die Fördermaßnahmen ist der 1. März 2019. Diese Frist ist allerdings keine Ausschlussfrist. Auch später eingehende Förderanträge können noch Berücksichtigung finden.

Informationen zu diesen und allen weiteren planungsbereichsbezogenen Förderprogrammen sowie Antragsformulare sind auf der Internetseite der KVB unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Finanzielle Fördermöglichkeiten zu finden. Zusätzlich werden alle förderungsfähigen Planungsbereiche auf der Internetseite der KVB in einer eigenen Rubrik unter Praxis/Niederlassung/Region sucht Arzt vorgestellt.

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