„Recht am Lebensende“
Medizinanwalt Wolfgang Putz wertvolle Hinweise zum Thema Hospizarbeit

14.02.2018 | Stand 20.07.2023, 10:53 Uhr
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Mehr als 50 Personen aus Institutionen, Praxen, Kliniken, Vereinen und Firmen waren der Einladung des Regionalmanagements des Landratsamtes sowie Hospizvereins im Landkreis Kelheim e. V. und  der Katholischen Erwachsenenbildung zum zweiten „Runden Tisch Hospizarbeit und Palliativversorgung Landkreis Kelheim“ am Mittwoch, 7. Februar, ins Begegnungszentrum Kelheim gefolgt.

LANDKREIS KELHEIM Viele der Gäste kannten sich schon vom ersten Runden Tisch in 2017 und nahmen die Gelegenheit zum weiteren Austausch und Vernetzung bei Kaffee und Kuchen gerne an. Ein Zugpferd war der angekündigte Vortrag „Recht am Lebensende“ im Anschluss an den Runden Tisch. In seinem Grußwort wies Landrat Martin Neumeyer auf die Wichtigkeit des Netzwerktreffens hin. Er erwähnte das von der Alzheimer Gesellschaft Kelheim e. V. gestartete Projekt „Helfen und gesund bleiben“, das vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unterstützt wird. Denn gerade auch für demenzkranke Personen sind die Hospizarbeit und Palliativversorgung von großer Wichtigkeit. Mit Blick auf die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“, die im Mai 2017 von zwölf Institutionen und dem Landkreis unterzeichnet worden war, zeigte sich Martin Neumeyer zuversichtlich, dass der Landkreis sich auf dem richtigen Weg befindet auch mit der aktuellen Neuorientierung der Goldbergklinik.

Die Anwesenden waren sich einig, dass die Palliativversorgung im Landkreis langfristig sichergestellt werden muss. Der demografische Wandel und die Situation vieler Personen am Lebensende, die zuhause oder in Pflegeeinrichtungen leben, erfordert eine kontinuierliche medizinische sowie psychische Begleitung auch der Angehörigen. Die Brückenpflege der Goldbergklinik leistet hier in Zusammenarbeit mit Palliamo e. V. sowie weiteren spezialisierten ambulanten Diensten eine hoch geschätzte Arbeit, die das Angebot der Ilmtalklinik in Mainburg und Goldbergklinik in Kelheim unterstützt.  Ergänzt wird dies vom Hospizverein im Landkreis Kelheim e.V., der in Kooperation mit der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) und dem Landratsamt zum Beispiel Kurse wie „Letzte Hilfe“  oder eine Hospizbegleiter-Ausbildung anbietet. Außerdem wird in immer mehr Pflegeeinrichtungen das Pflegepersonal entsprechend fortgebildet.

Ans Eigemachte ging es im zweiten Teil des Tages: Für einen Fachvortrag hatte das Regionalmanagement den bundesweit bekannten Medizinanwalt Wolfgang Putz aus München  engagiert. Wolfgang Putz stellte souverän und mit großer Empathie die neueste Rechtsprechung zur Therapie am Lebensende dar. Mit ergreifenden Beispielen zeigte er, dass ein ärztlicher Eingriff für lebenserhaltende Maßnahmen durch die Indikation (= Behandlungsmaßnahme, die bei einem bestimmten Krankheitsbild angemessen ist und zum Einsatz kommen soll) und durch den Patientenwillen gerechtfertigt sein muss. Letzterer sticht im Zweifelsfall die Indikation, das heißt ein ärztlicher Eingriff muss immer auf einer Therapiezielbestimmung plus dem Willen des Patienten beruhen. Im Fall einer Hirnschädigung und nicht mehr möglichen Willensäußerung ist die Patientenverfügung ein Dokument größter Wichtigkeit. Putz rät dazu, die Version des Bayerischen Justizministeriums zu nutzen. Im Frage- und Antwort-Teil zeigt sich nochmals das große Interesse der Gäste an der Thematik. 

Aufklärungsbedarf

Das Resümee der gesamten Veranstaltung ist, dass die Hospizarbeit und Palliativversorgung für viele Menschen im Landkreis ein bedeutsames Thema ist, egal ob sie beruflich oder im Ehrenamt damit zu tun haben – und noch viel Aufklärungsbedarf besteht.

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