113,8 Neu-Infizierte:
Die Zeichen stehen auf Dunkelrot

30.10.2020 | Stand 20.07.2023, 22:31 Uhr
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Ab dem morgigen Samstag gelten auch für Erding noch strengere Regeln.

Lkrs. Erding. Vom gestrigen Donnerstag auf den heutigen Freitag sind zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding 28 neue Fälle hinzugekommen. Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit von 1.152 auf 1.180. In den vergangenen sieben Tagen gab es damit im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner bezogen 113,8 Neu-Infizierte (sog. 7-Tage-Inzidenz). Genesen sind 961 Personen, 208 Personen gelten als infiziert. Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit sieben Covid-19-Patienten behandelt, zwei davon auf der Intensivstation. Am Testzentrum des Landkreises Erding wurden gestern 284 Personen getestet; insgesamt wurden bisher 13.376 Tests durchgeführt.

Das Virus breitet sich weiter massiv aus. Neben dem häufigsten Infektionsweg, der Ansteckung von bereits in Quarantäne befindlichen Kontaktpersonen sind mittlerweile auch Ansteckungen in einem Gastronomiebetrieb nachgewiesen worden. Ebenfalls ist erstmals eine Infektionskette auf die Treffen einer Sportgruppe zurückzuführen. In einem Betrieb in der Gemeinde Taufkirchen/Vils sind bisher acht Covid-19-Infektionen nachgewiesen worden, woraufhin das Gesundheitsamt eine Quarantäne für 25 Kontaktpersonen angeordnet hat. Ebenfalls bekannt geworden ist ein

positiver Covid-19 Fall an der Grundschule Hohenpolding, wo die Ermittlungen des Gesundheitsamtes zu den Kontaktpersonen jedoch noch andauern.

Mit Überschreiten des Signalwerts 100 auf der Bayerischen Coronaampel wird damit auch der Landkreis Erding ab heute auf der Stufe „Dunkelrot“ gelistet. Daher gelten für das Wochenende bereits ab dem morgigen Samstag zusätzlich zu den bereits geltenden Maßnahmen folgende Regelungen:

 Erlaubt sind nur noch Treffen von maximal fünf Personen oder zwei Haushalten bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum.

 Maximal 50 Personen sind bei Veranstaltungen aller Art (mit Ausnahme von Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen) gestattet.

 Es gilt eine Sperrstunde ab 21 Uhr ebenso wie Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 21 Uhr und ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 21 Uhr.

Erding