Allgemeinverfügung!
Doch keine durchgängige Maskenpflicht für Grundschüler

25.10.2020 | Stand 21.07.2023, 2:47 Uhr
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Landrat Martin Bayerstorfer hat trotz Überschreiten des Grenzwertes 50 auf der Bayerischen Corona-Ampel die Aussetzung der Maskenpflicht an den Grundschulen im Landkreis Erding in einer Allgemeinverfügung erwirkt.

Lkrs. Erding. Rasend schnell nahm vergangene Woche die Zahl bestätigter Covid-19-Fälle auch im Landkreis Erding zu. Mit Überschreiten des Grenzwerts von 50 auf der Bayerischen Corona-Ampel bezogen auf die 7-Tage-Inzidenz wird das Tragen von Masken im Unterricht am Platz so dem Grunde nach auch für Grundschüler verpflichtend.

Aufgrund der spezifischen Lage im Landkreis Erding hat jedoch Landrat Martin Bayerstorfer per Allgemeinverfügung die Regelung zum verpflichtenden Tragen der Maske am Platz für die Grundschulen im Landkreis mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.Weiter gilt die Maskenpflicht für das Schulgelände. „Bisher ist insbesondere an den Grundschulen im Landkreis kaum Ansteckungsgeschehen zu verzeichnen gewesen. In der derzeitigen Situation halte ich diese einschneidende Maßnahme mit Blick auf die Schüler für nicht angezeigt“, so der Landrat. Bei der Beratung in der Koordinierungsgruppe am Sonntag habe sich gezeigt, dass mit Blick auf die äußerst geringen Fallzahlen an Grundschulen und der hier gut beherrschbaren Kontaktpersonennachverfolgung aus infektionsschutzrechtlicher Sicht ein Absehen von der Maskenpflicht, wie auch in Kindertagesstätten, vertretbar ist.

Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Beginn der Herbstferien kommenden Freitag. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens wird in den kommenden Wochen gerade in Bezug auf Schüler genau beobachtet, so dass gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergriffen werden können. Oberstes Ziel ist weiter, Klassenteilungen zu vermeiden und den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten.

Der Landkreis Erding steht seit Samstag offiziell auf Stufe rot der Bayerischen Corona-Ampel, erforderliche Maßnahmen gelten so ab Sonntag. Es gilt dann eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe ab 22 Uhr. Außer zwei Hausstände dürfen nur max. fünf Personen gemeinsam im öffentlichen Raum, in privaten Räumen und Grundstücken zusammenkommen. Dies gilt auch für private Feiern.

Abgesehen wird derzeit von der Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen. „Wir sehen, dass sich ein Großteil der Bürger vorbildlich an die AHA-Regeln hält. Dafür möchte ich mich bei Ihnen allen bedanken“, so der Landrat. Solang dies so bleibe, seien auch an belebteren Orten im Landkreis keine Regulierungen erforderlich. Die „Koordinierungsgruppe zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ tritt seit Montag letzter Woche regelmäßig zusammen, um nöitge Maßnahmen vorzubereiten und aktuelle Entwicklungen im Landkreis engmaschig zu diskutieren. − we –

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