Warnung
Zahl der Keuchhusten-Fälle in Bayern steigt

05.04.2018 | Stand 20.07.2023, 10:57 Uhr
−Foto: n/a

Bayerns Gesundheitsministerin warnt vor hochansteckender Krankheit und rät zur Impfung.

BAYERN Die Zahl der Keuchhusten-Fälle in Bayern steigt. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml verwies darauf, dass in diesem Jahr bereits 970 Erkrankungen registriert worden sind. Huml warnte: „Keuchhusten ist hochansteckend. Nur eine Impfung bietet wirksamen Schutz - für sich und für andere Menschen.“

Konkret wurden dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in diesem Jahr bis zum 26. März 2018 bislang 970 Keuchhustenfälle gemeldet. Das sind 34 Fälle mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum (936 Fälle), im Jahr 2016 waren es 637 Fälle und im Jahr 2015 631 Fälle.

Fast die Hälfte aller Keuchhusten-Erkrankungen wurde in diesem Jahr bisher aus Oberbayern gemeldet (480 Fälle). Es folgen Unterfranken mit 219, Schwaben mit 66 und Mittelfranken mit 57 Fällen. Aus Niederbayern wurden 51, aus der Oberpfalz 61 und aus Oberfranken 36 Keuchhusten-Erkrankungen gemeldet.

Die Ministerin unterstrich: „Unter Einjährige haben ein besonders hohes Risiko, schwer an Keuchhusten zu erkranken. Zudem kann es gerade bei Säuglingen bei Keuchhusten auch zu untypischen Krankheitsverläufen mit Atemstillständen kommen.“

Huml fügte hinzu: „Deshalb ist es wichtig, dass Eltern, Großeltern, Geschwister und andere Bezugspersonen von Neugeborenen ausreichend geimpft sind, um diese nicht anzustecken. Auf diese Bedeutung des ‚Nestschutzes‘ weisen wir auch im Rahmen der 5. Bayerischen Impfwoche vom 23. bis 29. April 2018 hin.“

Bislang kam es in der Altersgruppe der unter Einjährigen zu sieben Keuchhusten-Fällen in diesem Jahr. Damit lag die Keuchhusten-Inzidenz (Fälle pro 100.000 Einwohner in der jeweiligen Altersgruppe) bei 6,37 Prozent. Im Vorjahreszeitraum wurden dem LGL 19 Keuchhustenfälle bei unter Einjährigen gemeldet.

Huml erläuterte: „Die Impfung gegen Keuchhusten wird von der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Die Grundimmunisierung der Säuglinge und Kleinkinder sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt, das heißt unmittelbar nach Vollendung des zweiten Lebensmonats, begonnen und fortgeführt werden. Auffrischungsimpfungen erfolgen zuerst mit fünf bis sechs Jahren, eine weitere Dosis erfolgt zwischen neun und 17 Jahren.“

Die Ministerin ergänzte: „Erwachsene sollten die nächste fällige Impfung gegen Tetanus und Diphtherie einmalig als Kombinationsimpfung auch gegen Keuchhusten erhalten. Frauen im gebärfähigen Alter, enge Haushaltskontakte und Betreuer eines Neugeborenen sowie Personal im Gesundheitsdienst und in Gemeinschaftseinrichtungen sollten eine Dosis Keuchhusten-Impfstoff erhalten, sofern in den letzten zehn Jahren keine entsprechende Impfung erfolgt ist.“

Bei Keuchhusten leiden die Patienten wochenlang unter zum Teil heftigen Hustenanfällen. Die häufigste Komplikation ist eine Lungenentzündung. Die durch Bakterien verursachte Atemwegsinfektion führt bei Betroffenen anfangs zu leichten Erkältungsbeschwerden wie Schnupfen, Husten und Schwächegefühl. Später ist ein langwieriger, trockener Husten typisch.

Deggendorf