Diffuses Infektionsgeschehen
Schulen im Landkreis Traunstein gehen ab Montag in „Teil-Lockdown“

12.11.2020 | Stand 24.07.2023, 21:18 Uhr
−Foto: n/a

Aufgrund des diffusen Infektionsgeschehens erlässt der Landkreis Traunstein in Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt gegenüber den Schulleiterinnen und Schulleitern folgende Anordnung:

Landkreis Traunstein. Vom 16. November bis einschließlich 4. Dezember gilt:

1. Der Präsenzunterricht wird vorübergehend eingestellt, das bedeutet eine komplette Umstellung auf Beschulung in Distanz.

Diese Regelung gilt nicht für folgende Jahrgangsstufen, hier findet die Unterrichtung grundsätzlich im Präsenzunterricht statt:

- in allen Jahrgangsstufen der Grundschulen,

- in den Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) und der Grundschulstufe der Förderschulen,

- in den fünften und neunten Klassen der Förderschulen,

- in den zehnten, elften und zwölften Klassen des Förderzentrums geistige Entwicklung (Berufsschulstufe),

- in den fünften, neunten und M 10-Klassen der Mittelschulen,

- in den fünften und zehnten Klassen der Realschulen,

- in den fünften Klassen sowie in der Q 11 und Q 12 der Gymnasien sowie

- in den Klassen FOS 12/13 und BOS 12/13 der Fach- und Berufsoberschule.

2. Klassen- und jahrgangsstufenübergreifender Unterricht ist auf das unabdingbare Maß zu reduzieren. Nicht notwendige insbesondere klassenübergreifende Wahlunterrichtsangebote dürfen nicht angeboten werden.

3. Im Übrigen gelten die Infektionsschutzmaßnahmen des „Rahmenhygieneplans Schulen“ in der jeweils gültigen Fassung.

Hintergrund der Maßnahmen:

Im Landkreis Traunstein ist derzeit eine deutlich erhöhte Infektionsrate mit diffuser Verteilung über den gesamten Landkreis zu beobachten. Um den Vorgaben des Schulgipfels einerseits und den erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen andererseits gerecht zu werden, halten wir eine flächendeckende Reduzierung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowohl in der Schülerbeförderung als auch an der Schule selbst für erforderlich.

Für Grundschulen wird auf einen vollständigen Distanzunterricht verzichtet. Dies hätte zwangsläufig zur Folge, dass oftmals die Großeltern die Aufsicht übernehmen müssten, welche als Angehörige der Risikogruppe jedoch besonders geschützt werden sollen. Auch werden systemrelevante Bereiche zusätzlich belastet, wenn wichtige Mitarbeiter wegen Kinderbetreuung ausfallen. Ebenso ist vorgesehen, die Eingangs- und Abschlussklassen grundsätzlich im Präsenzunterricht zu beschulen. Dabei soll den ohnehin bereits durch die Corona-Pandemie stark betroffenen Klassen eine Chancengleichheit gegenüber anderen Eingangs- und Abschlussklassen bzw. Schulabgängern ermöglicht werden.

Diese Maßnahmen werden als ergänzender Baustein zu den aktuell geltenden Vorgaben der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der im Landkreis Traunstein erlassenen Allgemeinverfügung zu Besuchsverboten für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, vollstationäre Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Altenheimen und Seniorenresidenzen gesehen.

Berchtesgadener Land