Corona-Maßnahmen in der Stadt Traunstein
Maskenpflicht, Alkoholverbot etc - Was gilt wo?

23.10.2020 | Stand 21.07.2023, 2:36 Uhr
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Die steigenden Infektionszahlen im Landkreis Traunstein haben auch Auswirkungen auf das öffentliche Leben in der Großen Kreisstadt Traunstein.

Traunstein. Die allgemein gültigen Regelungen wie die Sperrstunde für die Gastronomie ab 22 Uhr und die Maskenpflicht für Schüler aller Jahrgangsstufen gelten dabei selbstverständlich auch für Traunstein.

Maskenpflicht herrscht in der Großen Kreisstadt beispielsweise in allen öffentlichen Gebäuden. Auch die Besucher des Bauern- und des Wochenmarkts sind angehalten, ihre Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Alkoholverbot gilt ab 22 Uhr auf dem Stadtplatz, auf dem Bahnhofs- und dem Maxplatz besteht ein entsprechendes Verbot bereits.

Besuche im Rathaus sind weiterhin nur mit Terminvereinbarung möglich. Die Energieberatung entfällt bis auf Weiteres. Um den Betrieb in der Verwaltung in jedem Fall aufrecht erhalten zu können, werden intern bereits Maßnahmen ergriffen. Das Bürgertelefon der Stadt Traunstein ist ab sofort wieder unter der Telefonnummer 0861/65-700 erreichbar.

Die städtischen Schulen wurden über den Sommer mit Leihgeräten ausgestattet, die sie an ihre Schüler für den Zweck des Unterrichts zuhause ausgeben können. Ab Montag, 26. Oktober, wird es der Ludwig-Thoma-Grundschule, der Grundschule Haslach und der Franz-von-Kohlbrenner Mittelschule möglich sein, diese Geräte zu verleihen.

Die Turnhallen bleiben vorerst für die Vereine geöffnet. Dies gilt solange die bayerische Staatsregierung den Vereinssport nicht untersagt und die Schulen die Hallen nicht für den Unterricht der Schüler benötigen.

Die Veranstaltungen im Kulturforum Klosterkirche können vorerst weiterhin stattfinden. Dies betrifft auch die städtische Galerie, die Bücherei, die Musikschule und den Jugendtreff, deren Hygienekonzepte weiterhin Bestand haben.

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