Mit Solidarität und Maske
BGL-Landrat Kern appelliert an die Bürger

20.10.2020 | Stand 21.07.2023, 2:03 Uhr
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Sensibilisierung, Solidarität, Maske, Abstand, Vernunft – der Pandemie die Stirn bieten. Allgemeinverfügung gilt von Dienstag, 20. Oktober, 14 Uhr – gültig für 14 Tage bis einschließlich 2. November, 24 Uhr.

Berchtesgadener Land. Nach vergangenem Wochenende mit den steigenden Infektionszahlen und im Anschluss an die Sitzung des großen Krisenstabs stellte Landrat Bernhard Kern am Montagabend, 19. Oktober, das neue Maßnahmenpaket für den Landkreis vor. Zuvor hatten sich verschiedene Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen des Landkreises über die akute Entwicklung besorgt gezeigt.

Landrat Bernhard Kern: „Im engen Austausch mit der Bayerischen Staatsregierung und der Regierung von Oberbayern haben wir uns mit den Beteiligten des Corona-Krisenstabs des Landkreises abgestimmt: Eine Ausweitung des diffusen Infektionsgeschehens im gesamten Landkreis muss dringend unterbunden werden. Dieses Geschehen ist nicht auf einzelne Schwerpunkte oder Orte im Landkreis zu reduzieren. Und: Ein weiterer Anstieg ist zu befürchten.

So haben wir am Montag in Abstimmung mit den Bayerischen Ministerinnen Melanie Huml und Michaela Kaniber sowie Regierungspräsidentin Maria Els die weitere Vorgehensweise im Landkreis festgelegt und eine Anpassung der Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Diese Maßnahmen werden nun mit der Regierung von Oberbayern und mit dem Gesundheitsministerium endgültig abgestimmt. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am morgigen Dienstag, 14 Uhr – gültig für 14 Tage bis einschließlich 2. November, 24 Uhr.

In dieser angepassten Allgemeinverfügung ist vorgesehen, dass physische Kontakte auf das Minimum reduziert werden. Es gibt somit eine massive Beschränkung des öffentlichen Lebens in der Kontaktaufnahme. Betroffen werden sein unter anderem Freizeit-, Sport und Kultureinrichtungen, Schulen und Kita-Einrichtungen (die Organisation von Notbetreuungsprogrammen für Schul- und Kita-Kinder laufen), Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie Altenheime. Auch wird die Maskenpflicht an öffentlichen Orten und Verkehrswegen ausgeweitet.

Erlaubt sind weiterhin die Wege zur Arbeit, auch das Einkaufen für den persönlichen oder medizinischen Bedarf. Offen haben auch der Einzelhandel und die Dienstleistungsbetriebe.

Ich bitte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, diese Allgemeinverfügung zu respektieren, denn Ziel ist es, die Infektionszahlen in den kommenden 14 Tagen deutlich zu reduzieren und einen massiveren Eingriff in unser tägliches Leben zu verhindern. Bieten wir der Pandemie die Stirn, dann kommen wir gestärkt aus dieser Situation. “

Am Dienstag, 20. Oktober, wird die aktualisierte Allgemeinverfügung im Wortlaut veröffentlicht, sobald die Abstimmung mit dem Ministerium abgeschlossen ist.

Berchtesgadener Land