Infos zu den fünf Pflegegraden
VdK-Geschäftsführer informierte über die Pflege

12.12.2017 | Stand 31.07.2023, 19:31 Uhr
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Zur Infoveranstaltung „Die neuen Pflegegrade“ lud die Selbsthilfegruppe „Atemnot“ in die VHS ein.

REGEN Vorsitzende Maria Tschöpp konnte dazu ihre Mitglieder willkommen heißen. Die Selbsthilfegruppe „Atemnot“ gibt es seit dem Jahre 2014 und ein Gruppentreffen findet zweimal im Monat statt. Einmal in den Räumen der VHS und einmal in den Räumen der BKK Faber Castell. Zu diesem Treffen in der VHS kam der VdK-Geschäftsführer und Behindertenbeauftragter des Landkreises Regen Helmut Plenk und informierte über das Thema Pflege. Denn die Pflegebedürftigkeit wird seit Anfang dieses Jahres nach einem neuen System bewertet – Punkte werden in sechs Bereichen vergeben.

Die neue Begutachtung erfasst alle Dimensionen der Pflegebedürftigkeit. Neuer Kernbegriff für die Messung der Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbstständigkeit. Die Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) fragen: Was kann der Mensch noch alleine? Wobei muss er unterstützt werden? Was muss getan werden, um seine Selbstständigkeit möglichst zu erhalten?

Unter Selbstständigkeit versteht man die Fähigkeit eines Menschen, eine Aktivität alleine – also ohne Unterstützung eines anderen – ausführen zu können. Selbstständig ist auch, wer eine Handlung mit einem Hilfsmittel umsetzen kann. Wenn sich jemand beispielsweise innerhalb seiner Wohnung mit einem Rollator fortbewegen kann und dabei keine Unterstützung durch eine andere Person braucht, dann ist er selbstständig.

Bei der Begutachtung kommt es nicht mehr darauf an, festzustellen, wie viele Minuten Hilfebedarf ein Mensch beim Waschen und Anziehen oder beim Essen hat. Dazu werden seine Fähigkeiten in acht Lebensbereichen begutachtet, in die Bewertung fließen aber nur sechs ein. Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung haben keinen Einfluss auf die spätere Bewertung des MDK.

Zur Bewertung der Pflegebedürftigkeit überprüft der MDK sechs Lebensbereiche, die unterschiedlich gewichtet werden.

Zu den sechs Bereichen gehören jeweils verschiedene Unterpunkte mit unterschiedlichen Fragestellungen. Hier einige Beispiele:

Mobilität: Kann ich mich selbstständig im Bett umdrehen, sitzen und aufstehen, von einem Zimmer ins andere gehen oder mich alleine mit einer Gehhilfe in meiner Wohnung bewegen? Kann ich Stufen und Treppen steigen?

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Finde ich mich zeitlich und örtlich zurecht, verstehe ich Informationen, kann ich Entscheidungen treffen, Bedürfnisse mitteilen und Gespräche führen?

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie häufig benötige ich Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, beispielsweise bei Angstzuständen, nächtlicher Unruhe oder aggressivem Verhalten?

Selbstversorgung: Wie selbstständig kann ich mich im Alltag versorgen, beim Waschen des Körpers und der Haare, Kämmen, An- und Ausziehen, beim Essen oder Trinken, beim Toilettengang?

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen: Welche Unterstützung brauche ich bei der Medikamenteneinnahme, bei Verbandswechsel und bei Arztbesuchen?

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann ich meinen Tagesablauf gestalten oder soziale Kontakte pflegen?

Pflegegrade

Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad. Entsprechend ihrer Bedeutung für den Alltag fließen die Ergebnisse aus den einzelnen Bereichen unterschiedlich stark in die Berechnung des Pflegegrades ein.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Helmut Plenk stellt immer wieder fest, dass gerade dieses Thema auch mit jungen Menschen unbedingt erörtert werden müsste, da hier enormer Aufklärungsbedarf doch festzustellen ist. Man kommt wahrscheinlich über eine zusätzl. Vorsorge im Pflegebereich nicht umher.

Gerade auch die jüngere Generation sollte sich heute schon im eigenen Interesse mit dem Thema „ Pflege im Alter „ befassen, so Plenk. Derzeit haben wir im LK Regen ca. 3000 pflegebedürftige Personen. Über 600 Personen werden von einem ambulanten Pflegedienst versorgt und ca .710 sind in einem Pflegeheim untergebracht. Plenk, der sich sehr mit dem Thema Pflege befaßt teilte weiterhin mit, daß die Zahl der pflegebedürftigen Personen im Landkreis bis zum Jahre 2035 auf 6000 ansteigen wird. Derzeit haben wir ca. 1700 Demenz kranke Personen. Im Jahre 2020 werden diese bei 2100 Personen liegen.

Daher geht das Thema „Pflege“ auch alle an. Helmut Plenk ging auf sehr viele Fragen ein; u.a. erklärte er auch was zu tun ist, bei einer Heimeinweisung. Wer muß zahlen? Steht Sozialhilfe zu? Was kann auf die Kinder an Kosten zukommen? Wie wird die Sozialhilfe berechnet? All diese Fragen konnte Plenk professionell erklären. Frau Tschöpp bedankte sich für die vielen Informationen und überreichte an den Referenten ein kleines Präsent.

Regen