Corona-Ampel springt auf Gelb
Landkreis Altötting reißt die 35er-Marke

23.10.2020 | Stand 20.07.2023, 23:13 Uhr
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Landkreis Altötting überschreitet 7-Tages-Inzidenzwert von 35 – verschärfte Maßnahmen treten in Kraft - Bürgertelefon 08671/502 626

Landkreis. Am Freitag, 23. Oktober, hat auch der Landkreis Altötting den kritischen 7-Tages-Inzidenzwert von 35 überschritten. Damit ist die Corona-Ampel für den Landkreis auf „Gelb“ gesprungen. Das wird am Samstag, 24. Oktober, auch vom RKI so gemeldet werden.

Bislang wurden im Landkreis Altötting 812 Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen. 706 Landkreisbürger/Innen sind bislang von der Erkrankung an Covid-19 wieder genesen. 57 Personen sind an der Erkrankung verstorben. 49 sind aktuell mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert.

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner betrug für den Landkreis Altötting am 23. Oktober 29,59 (aufgrund falscher Daten auf den Seiten des LGL und RKI von uns ermittelt).

Mit neuen, erst im Laufe des Freitags gemeldeten Fällen, wird der Landkreis voraussichtlich den Inzidenzwert von 35 überspringen - so das Landratsamt. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich auf seiner Internetseite unter https://www.stmgp.bayern.de die Landkreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen laut Feststellung des Robert Koch-Instituts oder des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 35 pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird. Am Tag nach der Nennung (voraussichtlich am Sonntag, da der Landkreis am Samstag, 24. Oktober, auf dieser Liste erscheinen wird) gelten strengere Maßnahmen.

Maßnahmen ab Sonntag, 25. Oktober:

• Maximal erlaubt sind 10 Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum

• Es gilt Maskenpflicht dort, wo Menschen dichter und länger zusammen sind, u.a. auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und Hochschulen

• Sperrstunde ab 23 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 23 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 23 Uhr

Über die Regelungen der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hinausgehende örtliche Maßnahmen werden am Montag, 26. Oktober, im Rahmen einer Allgemeinverfügung bekanntgegeben.

Zur Information der Bevölkerung steht wieder das Bürgertelefon - 08671/502 626 - für alle Fragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus zur Verfügung : Montag bis Freitag vormittags von 8 Uhr - 128 Uhr und nachmittags Montag bis Mittwoch von 14 Uhr bis 17 Uhr sowie Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr werden Anfragen entgegengenommen.

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