„Keine konkrete Gesundheitsgefährdung“
PFOA - Umweltbundesamt liefert neue Werte

04.03.2020 | Stand 01.08.2023, 15:38 Uhr
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Bei 761 von 906 der getesteten Blutproben im Landkreis war dieser jetzt veröffentlichte Wert überschritten

Landkreis. Mit einer Pressemitteilung informiert das Landratsamt Altötting zu einer aktuellen Entwicklung in Sachen PFOA.

„Bei der bisherigen PFOA-Diskussion haben verschiedene Werte, wie Trinkwasserleitwert, HBM-I-Wert, fehlender HBM-II-Wert und Arbeitsplatzwerte, immer eine wichtige Rolle gespielt. Dabei war der bisher fehlende HBM-II-Wert ein großes Manko für alle mit dem Thema befassten Behörden und Trinkwasserversorger. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass der HBM-II-Wert nun endlich veröffentlicht wurde.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Gesundheitsamt Altötting hatten im Jahr 2018 im Landkreis Altötting Blutuntersuchungen auf PFOA sowie andere perfluorierte Verbindungen durchgeführt. Dabei wurden für PFOA, wie schon zuvor im Trinkwasser, höhere Werte als in anderen Regionen Bayerns festgestellt.

Nun hat die Kommission Human-Biomonitoring (HBM) des Umweltbundesamtes (UBA) HBM-II-Werte u.a. für PFOA veröffentlicht, die zur gesundheitlichen Bewertung herangezogen werden können. Die jüngst vom UBA veröffentlichten HBM-II-Werte betragen für PFOA 10 Mikrogramm pro Liter Blut für die Allgemeinbevölkerung und 5 für Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter.

Im Jahr 2018 waren Blutproben von 965 Personen aus dem Landkreis Altötting auf PFOA untersucht worden. 906 dieser Personen gaben bei der Blutentnahme keine berufliche Belastung durch PFOA an. Bei 761 von 906 Personen waren die jetzt veröffentlichten HBM-II-Werte für PFOA in den im Jahr 2018 untersuchten Blutproben überschritten.

Die HBM-II-Werte (sog. Maßnahmenwerte) entsprechen laut der HBM-Kommission im Falle von PFOA den Konzentrationen, bei deren Überschreitung nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Stand gesundheitliche Effekte möglich sind, aber nicht auftreten müssen. Eine konkrete Gesundheitsgefährdung ist im Landkreis Altötting nicht gegeben.

Bei einer Überschreitung der HBM-II-Werte sind bei der betroffenen Bevölkerung Maßnahmen zur Verringerung der Belastung vorzunehmen und es ist den Betroffenen eine umweltmedizinische Beratung anzubieten. Entsprechende Maßnahmen hatte das Landratsamt Altötting mit der Sanierung der Trinkwasserversorgungen veranlasst.

Seit der Inbetriebnahme der Aktivkohle-Filteranlage 2009 in Alzgern und der Gemeinde Kastl im Oktober 2018 wird in allen öffentlichen Trinkwasserversorgungen des Landkreises Altötting der Trinkwasserleitwert für PFOA weit unterschritten. Damit ist die Aufnahme von PFOA über die bisher wichtigste Quelle, das Trinkwasser, im Landkreis Altötting nicht mehr relevant.

Dadurch wird die PFOA-Konzentration im Blut der betroffenen Personen, wie schon in anderen Belastungsgebieten nachgewiesen, mittelfristig deutlich sinken und sich den Werten unbelasteter Regionen annähern.

PFOA geht auch in die Muttermilch über. Stillen hat jedoch vielfältige gesundheitliche Vorteile für Mutter und Kind. Daher empfiehlt das LGL nach wie vor auch Müttern aus dem Landkreis Altötting, entsprechend den bestehenden Empfehlungen zu stillen.

Das Gesundheitsamt Altötting informiert die Personen, die am Human-Biomonitoring teilgenommen haben, direkt mit einem Schreiben. Das LGL und das Gesundheitsamt Altötting werden Informationen für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis anbieten.

Für eine umweltmedizinische Beratung oder für Fragen zu Trinkwasser und Lebensmitteln stehen außerdem Ansprechpartner des LGL unter der Rufnummer 09131 6808-2497 oder per E-Mail an pfc@lgl.bayern.de zur Verfügung. Diese Rufnummer ist für Bürger, Kommunen und Behörden erreichbar jeweils Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr.“

Altötting