Abkochen gilt weiter
Trinkwasser Burghausen - Tipps vom Gesundheitsamt

12.07.2019 | Stand 29.07.2023, 13:42 Uhr
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Abkochverordnung gilt mindestens über das ganze Wochenende - Untersuchungen finden in kurzen Abständen statt - eventuell muss gechlort werden

BURGHAUSEN. Zur Abkochverordnung für das Burghauser Trinkwasser von Donnerstag, 11. Juli, gibt das Gesundheitsamt am Landratsamt Altötting folgende Informationen:

1. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

2. Für welche Nutzungszwecke ist ein Abkochen unbedingt erforderlich? Abgekocht werden muss alles Wasser, welches Sie zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwenden.

Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.

Achtung heißes Wasser: Verbrühungsgefahr! Insbesondere Kinder und alte und kranke Menschen nehmen häufig die hohe Temperatur nicht wahr.

3. Für welche Nutzungszwecke kann ich auf das Abkochen notfalls verzichten, wenn die Nutzer darüber ausreichend informiert sind?

Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann:

- Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf ≥ 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung.

- Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt sein.

- Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen.

4. Was ist mit Kaffeemaschinen? Krankheitserreger werden durch Abkochen bzw. schon bei 80°C innerhalb einer Minute hinreichend inaktiviert.

5. Tiere sind nicht gefährdet

Laut Gesundheitsamt/Landratsamt ist die Quelle der Verschmutzung noch nicht gefunden. Die Abkochverordnung muss weiter aufrecht erhalten bleiben. Wasseruntersuchungen werden in kurzen Abständen durchgeführt. Möglicherweise muss das Trinkwasser durch angemessene Chlorung desinfiziert werden.

Altötting