Allgemeinverfügung bis 17. August
Das Alkoholverbot in Straubing wird kontrovers diskutiert

13.08.2020 | Stand 13.09.2023, 6:22 Uhr
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Es brodelt in der Gäubodenstadt – Befürworter und Gegner eines Alkoholverbotes im öffentlichen Raum prallen nun auch in Straubing aufeinander. Grund: Die Stadt hat eine Allgemeinverfügung für die Bereiche „Am Hagen“ und der „Bschlacht“ erlassen.

Straubing. Innenminister Joachim Herrmann hatte bereits am 31. Juli an die Kommunen appelliert, die Einführung von Alkoholverboten im öffentlichen Raum zu prüfen, dabei gehe es ihm um eine „sorgfältige Abwägung zwischen dem Infektionsschutz und dem Freiheitsbedürfnis“. Seine Argumentation zielt dabei auf die Regelungen wegen der Corona-Pandemie ab: „Sobald Alkohol im Spiel ist, halten sich zu viele leider nicht mehr an die weiterhin unbedingt notwendigen Corona-Schutzregeln“, so der Innenminister. Das musste auch die Stadt Straubing feststellen: „Im Bereich der ,Bschlacht‘ hat sich in den vergangenen Wochen ein Partygeschehen entwickelt, bei dem die geltenden Hygieneregelungen erheblich missachtet wurden. Für die Zeit des abgesagten Gäubodenvolksfestes ist damit zu rechnen, dass es dort sowie auf dem eigentlichen Festgelände ,Am Hagen‘ verstärkt zu Zusammenkünften mit Alkoholkonsum kommt“, so die Stadt in ihrer Mitteilung vom 6. August. Die Konsequenz für die Stadt lag dann nahe: „Die Stadt Straubing erlässt daher in Absprache mit der örtlichen Polizei und dem staatlichen Gesundheitsamt eine Allgemeinverfügung, nach der es in der Zeit vom 7. bis einschließlich 17. August untersagt ist, auf dem Großparkplatz ,Am Hagen‘ sowie auf der ,Bschlacht‘ alkoholische Getränke zu konsumieren oder alkoholische Getränke mit sich zu führen, soweit diese Getränke zum dortigen Verzehr bestimmt sind.“ Die Allgemeinverfügung sei dabei ein zusätzliches Mittel zu bereits bestehenden Regelungen: „Über die bereits in städtischen Satzungen bestehenden Regelungen hinaus, ermöglicht es die Allgemeinverfügung, nicht erst nach den ersten alkoholbedingten Handlungen einzugreifen, sondern schon von Beginn an die mit Alkohol begleiteten Feiern abzuwenden“, so die Stadt.

Wenig begeistert von dieser Reglementierung zeigen sich die Straubinger Jusos. Sie zweifeln am Sinn der ganzen Maßnahme: „Die nun verhängten Alkoholverbote am Hagen und der ,Bschlacht‘ führen ausschließlich zu einer Verschiebung der Problematik: Die Jugendlichen saßen monatelang für Home-Schooling oder Online-Semester zu Hause. Es ist mehr als nur verständlich, dass sie jetzt den Sommer bei dem ohnehin ausgefallenen Gäubodenvolksfest gemeinsam bei einem Bier genießen wollen. Solange Bars und Diskotheken geschlossen sind, bleibt ihnen nunmal nur der öffentliche Raum. Wer ihnen nun das verbietet provoziert bewusst Konflikte zwischen Jugendlichen und der Polizei. Generalverdacht und Kriminalisierung ist keine Lösung und verlagert das Problem nur weiter auf Privatpartys“, so Mia Füllner. Lukas Reichhardt ergänzt: „Junge Menschen trifft diese Pandemie nicht nur wirtschaftlich und sozial, sondern auch kulturell. Doch eine komplette Verdrängung junger Menschen und eine hier geforderte Verbotspolitik packt das Problem nicht an der Wurzel. Auch wenn so mancher Clubbesuch des Oberbürgermeisters, seiner Stellvertreter und anderer Verantwortlicher für dieses verhängte Alkoholverbot schon etliche Jahre zurückliegt, erwarten wir zumindest etwas mehr Verständnis für die Situation junger Menschen.“ Zum eigentlichen Kern des Verbotes – dem Infektionsschutz – nehmen die Jusos nur am Rande Stellung. Natürlich sei man besorgt „über die großen Menschenansammlungen, denn die Pandemie ist ja schließlich noch nicht vorbei, doch durch diese Maßnahmen würden bereits bestehende Konflikte nur noch weiter verstärkt“, heißt es in der Mitteilung.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zieht dabei einen anderen Schluss: „Wenn sich alle an unsere Infektionsschutzmaßnahmen halten, brauchen wir keine Alkoholverbotszonen!" “

Kommentar

Es ist ein Thema, das immer wieder hochkocht – der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum. Die einen sehen ein Verbot als probates Mittel, um Aggressionen zu verhindern, Ruhestörungen gar nicht erst aufkommen zu lassen und Kriminalität zu verhindern. Andere sehen es als Eingriff in ihre Rechte, berichten, dass sich das Problem nur verlagere, wenn an bestimmten Stellen der Alkoholkonsum verboten sei – nämlich dahin, wo es erlaubt sei. Mit all seinen Folgen, die keiner will.

„Es ist mehr als nur verständlich, dass Jugendliche den Sommer bei dem ohnehin ausgefallenen Gäubodenvolksfest gemeinsam bei einem Bier genießen wollen“, schreiben die Straubinger Jusos zu dieser Problematik. Aber: Ist es das wirklich? Ist es selbstverständlich, dass Jugendliche mit Alkohol feiern (müssen)? Vielleicht sollte man bereits hier ansetzen. Ja, es ist vielfach üblich, das Feiern auch mit dem Konsum von Alkohol zu verbinden, aber, mal ganz ehrlich, nötig wäre das eigentlich nicht!

Wer feiern möchte, kann das gut auch ohne Alkohol. Wer Spaß haben möchte, kann das auch bei Cola oder Apfelschorle. Wer nach einem heißen Tag die laue Sommernacht genießen will, der kann das auch bei Eistee, Zitronenlimo oder anderen alkoholfreien Getränken. Aber letztlich ist ja noch nicht einmal der Alkohol selbst das Problem, sondern die Menge, die sich der ein oder andere Feierwütige hinter die Binde kippt – und dann ganz plötzlich seine gute Kinderstube vergisst.

Wie immer im Leben – dieses Fazit musste ich auch an dieser Stelle schon einige Male ziehen – ist das Mittelmaß genau das Richtige. Wer zwei Radler trinkt oder eine halbe Bier, der weiß hinterher noch, was er getan hat. Der kommt nicht auf die Idee grölend durch die Gassen zu ziehen, als Wildbiesler aktiv zu werden oder dem nächstbesten, der ihm über den Weg läuft, eins auf die Nase zu hauen.

Denn darum geht es, niemand will dem anderen verbieten, mit Genuss Alkohol zu trinken – aber leider kennen viele Menschen kein Maß und kein Ziel mehr. Nicht die Stadt hat Schuld, dass es nun ein Alkoholverbot im Bereich „Am Hagen“ und der „Bschlacht“ in Straubing gibt – schuld sind die, die sich in den letzten Wochen nicht benehmen konnten. Bei denen dürfen sich alle anderen bedanken, die einfach nur ein paar schöne Stunden verleben wollten.

Straubing-Bogen