Das Urteil naht
Verständigung bei „Bayern-Ei“ – ein Vorwurf von vielen bleibt

04.03.2020 | Stand 13.09.2023, 1:41 Uhr
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Viele Vorwürfe standen gegen den ehemaligen Geschäftsführer von „Bayern-Ei“ im Prozess am Landgericht Regensburg im Raum. Der Angeklagte soll von Salmonellen gewusst, aber weiter Eier verkauft haben. Aufgrund einer Verständigung zwischen Verteidigung und Gericht bleibt nun lediglich der Vorwurf des Betruges.

Regensburg. Wie bereits berichtet, fanden am Dienstag, 4. Februar, außerterminliche Gespräche mit dem Ziel einer Verständigung statt. In einer Presseerklärung von Montag, 2. März, erklärte die Verteidigung des Angeklagten: „Die Verteidigung hat stets argumentiert, dass zwischen dem Tod eines Österreichers, auf den die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge aufbaut, und Produkten von ,Bayern-Ei‘ kein Zusammenhang hergestellt werden kann. Das Gericht hat im Vorfeld der Verständigung deutlich gemacht, dass es ebenfalls dieser Auffassung ist.“ Ebenso seien die Vorwürfe wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, einer Überbelegung einer Farm oder eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz nicht mehr gerechtfertigt.

Dementsprechend bleibt der Vorwurf des Betruges, zu dem das Gericht im Gegensatz zu den Verteidigern des Angeklagten der Auffassung sei, dass „die Kenntnis von einer einzigen positiven Salmonellenprobe den Tatbestand des Betruges eröffnet, wenn die Auslieferung von Eiern nicht sofort gestoppt wird.“Die Schadenshöhe sei aber erheblich reduziert worden, da der Betrugsvorwurf von 473 auf 190 Fälle verringert werden konnte. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und sechs Monaten und einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und mit Geldauflage sei deshalb angemessen. Wie Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Ziegert am Dienstag, 3. März, erklärte, sei dies und die das baldige Prozessende „eine große Erleichterung für unseren Mandanten“. Dieser habe sich „auf seine Initiative hin freiwillig verwaltungsrechtlich verpflichtet, in der Bundesrepublik Deutschland gewerblich keine Tiere mehr zu halten“ und bedauere, „nicht konsequenter Gefahren, die von seinem Betrieb ausgegangen sind, begegnet zu sein.“

In der Verhandlung am Dienstag, 3. März, waren noch zwei Zeugen aus Frankreich geladen, die im Januar nicht erschienen waren. Diese erzählten von einem Nachbarschaftsfest, bei dem es Mousse au chocolat gegeben habe, das von einer der Zeuginnen zubereitet worden sei. Nach dem Verzehr des Desserts seien mehrere Personen, darunter Kinder der Zeuginnen, an einer Salmonelleninfektion erkrankt.

Wie das Landgericht Regensburg am Dienstag mitteilte, sind die Plädoyers und das letzte Wort des Angeklagten für Dienstag, 17. März, geplant. Ein Urteil soll am Donnerstagnachmittag, 26. März, fallen.

Straubing-Bogen