Prozessauftakt
Never-Ending-Story um eine mutmaßliche Wahlfälschung – ab Montag wird in Regensburg verhandelt

26.01.2020 | Stand 13.09.2023, 0:21 Uhr
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Es ist ein Prozess, der eigentlich schon längst zu Ende sein sollte – neue Beweise, fehlende Richter, das hat dazu geführt, dass nun erst ab Montag, 27. Januar, gegen einen Mann aus dem Landkreis Straubing-Bogen verhandelt wird, der die Kommunalwahl 2014 in Geiselhöring gefälscht haben soll.

REGENSBURG/GEISELHÖRING Sechs Jahre sind vergangen – ein Urteil im Fall gibt es allerdings schon: Es gibt keinen Schadensersatz für die Kosten, die durch die Wiederholung der Kommunalwahl 2014 – rund 114.000 Euro beim Landkreis Straubing-Bogen und rund 10.000 Euro bei der Stadt Bogen – entstanden sind.

Und worum geht es nun genau? Der Angeklagte soll „bei der Geiselhöringer Kommunalwahl 2014 unter Mithilfe anderer Beteiligter Stimmzettel von über 400 vornehmlich rumänischen Erntehelfern selbst ausgefüllt bzw. Erntehelfer in nicht mehr zulässiger Weise zur Stimmabgabe in seinem Sinne veranlasst haben“, so das Landgericht Regensburg in eben jener Pressemitteilung zur Frage der Schadensersatzansprüche. „In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, dass die ergangenen zivilgerichtlichen Entscheidungen keine Präjudizwirkung für das bei der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg anhängige Strafverfahren entfalten. Durch die Zivilurteile ist keine Aussage darüber getroffen, ob dem Angeklagten im Strafprozess zu Recht oder zu Unrecht eine Wahlfälschung zur Last gelegt wird“, so das Landgericht weiter. Auch wenn der jetzt im Strafprozess Angeklagte keinen Schadensersatz leisten muss, könnte er also trotzdem verurteilt werden.

Im Vorfeld des anstehenden Prozesses hatte es einige Verzögerungen gegeben. Bereits im Juni 2016 hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage erhoben. Ab Ende Januar 2018 sollte gegen fünf der ursprünglich sieben Beschuldigten verhandelt werden, doch mehrere Ordner mit Beweismitteln sorgten für eine Verzögerung, der Termin für den Prozessauftakt wurde verschoben. Anfang Oktober 2018 wagte das Landgericht einen neuen Anlauf – und schnell stand das Verfahren kurz vor der Einstellung, das stellte Richter Georg Kimmerl in Aussicht – bei Zahlung einer Geldauflage von 100.000 Euro. Das allerdings lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Letztlich war das Verfahren dann erneut ausgesetzt worden, da Beweise aufgetaucht waren, die der Verteidigung bislang nicht bekannt waren. Zwischenzeitig war auch das Verfahren gegen vier Mitangeklagte gegen Geldauflagen eingestellt worden, sodass nur noch der nun Angeklagte übrig blieb im Verfahren.

Am 15. März 2019 sollte der Prozess dann erneut beginnen, 14 Verhandlungstage waren angesetzt. Aber: Der Angeklagte erschien aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht. Der Prozessauftakt wurde auf den 2. April verschoben – ein Gutachten wurde angefordert. Hier sah man sich dann außerstande, auf Basis des Gutachtens einen Prozess zu führen – die Termine wurden abgesagt. Im November 2019 sollte der Prozess dann endlich starten, dies scheiterte am Personalmangel auf der Richterbank. „Hintergrund der Terminsaufhebung ist eine wegen des hohen Verfahrensaufkommens beim Landgericht Regensburg – laut Personalbedarfsberechnung (Stand 31. März 2019) fehlen dafür 18 Richterinnen und Richter – eingetretene Zuspitzung der Belastungssituation in der zuständigen Kammer“, erklärte damals Pressesprecher Thomas Polnik. Parallel waren (und sind) am Landgericht in Regensburg die Verfahren gegen den vorläufig suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, Joachim Wolbergs, sowie das „Bayern-Ei“-Verfahren anhängig.

Am Montag, 27. Januar, um 9.15 Uhr, startet in Saal 104 nun auch das Verfahren im Fall der mutmaßlichen Wahlmanipulation in Geiselhöring. Wir berichten online!

Straubing-Bogen