Rückblick
Von Salmonellen und Co. bei „Bayern-Ei“ – im März 2020 könnte ein Urteil fallen

17.01.2020 | Stand 13.09.2023, 0:27 Uhr
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Im Jahr 2019 startete am Landgericht Regensburg ein Mammut-Prozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Firma „Bayern-Ei“ aus dem Landkreis Straubing-Bogen. 30 Hauptverhandlungstage und 13 Reservetage wurden angesetzt. Nachdem das Landgericht mit Beschluss vom 12. April 2019 die Anklage der Staatsanwaltschaft vom 22. Dezember 2016 zugelassen hatte, wurde das Hauptverfahren am Montag, 30. September 2019, eröffnet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als ehemaliger Geschäftsführer von Salmonellen in seiner Firma gewusst und trotzdem Eier weiter verkauft zu haben. An den Folgen einer Infektion soll im Jahr 2014 ein österreichischer Senior gestorben sein.

REGENSBURG Alleine das Verlesen der Anklageschrift dauerte fast zweieinhalb Stunden – dank endloser Listen zu Krankheitsfällen und Eierverkäufen. Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Und dann begann für das Gericht eine wahre Detektivarbeit bei der Beweisaufnahme. Ein Ermittlungsbeamter berichtete am Montag, 14. Oktober, von einem Berg an Dokumenten. Dabei deuteten Vermerke des Ermittlungsbeamten auf Ungereimtheiten hin. So musste die Firma „Bayern-Ei“ von einem auf Salmonellen positiven Laborbefund vom März 2014 schon vor dem schriftlichen Versand des Ergebnisses Kenntnis gehabt haben, da bereits eine Woche vor dem Schreiben eine Nachprobe angefordert und neue Eier eingesandt worden sind. Am Mittwoch, 9. Oktober, sagte eine Amtstierärztin aus, die in den fraglichen Jahren 2013 und 2014 am Landratsamt Dingolfing-Landau für das Unternehmen „Bayern-Ei“ am Standort Ettling zuständig war. Dabei zeigte sich: Nach fünfeinhalb Jahren ist es gar nicht so einfach, sich noch lückenlos an alles zu erinnern.

Am Freitag, 25. Oktober, ging es mit einer ausführlichen Befragung eines Sachverständigen, Dr. Istvan Szabo, Leiter des Nationalen Referenzlabors für Salmonella des Bundesinstituts für Risikobewertung, weiter. Er versuchte, generelle Fragen zu Salmonellen für das Gericht verständlich zu erklären. Beispielsweise können Salmonellen in einem trockenen Gewürz jahrelang überleben, denn eine gewisse Feuchtigkeit ist selbst hier vorhanden. Verbreitet werden Salmonellen zum Beispiel über Staub, der in der Luft fliegt, oder über Schuhe. Am Dienstag, 5. November, war der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie und Leiter der Infektiologie am Universitätsklinikum Köln, Prof. Dr. Gerd Fätkenheuer, nach Regensburg gereist. Vor dem Landgericht schilderte er den Krankheitsverlauf eines damals 93-jährigen Österreichers, der im Jahr 2014 in Folge einer Salmonellenerkrankung gestorben sein soll, die mit dem Fall „Bayern-Ei“ zusammenhängen könnte. Am Mittwoch, 6. November, sagten ein Ermittlungsbeamter und verschiedene Abnehmer der Firma „Bayern-Ei“ als Zeugen vor Gericht aus. Eine lückenlose Lieferkette der Eier im Nachhinein zu rekonstruieren, scheint sehr kompliziert – wenn nicht sogar unmöglich. Auch welche Eier die Erkrankten gegessen hatten beziehungsweise woher diese stammten, kann man kaum zurückverfolgen. Am Mittwoch, 13. November, waren zwei Einkäufer eines betroffenen Discounters sowie ein Rechtsanwalt, der diesen Discounter mit seiner Kanzlei berät, geladen. Dieser Discounter sei jedenfalls immer sehr „verantwortungsbewusst und zackig“ in seiner Arbeitsweise.

Neben Salmonellen hatte die Firma „Bayern-Ei“ wohl auch mit der Roten Vogelmilbe zu kämpfen. Eine Sachverständige aus dem Referat Tierschutz des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz war deshalb am Donnerstag, 5. Dezember, als Zeugin nach Regensburg geladen. Die Prozessbeteiligten ließen sich von ihr über den Parasiten und die Folgen für die Tiere aufklären. Am Dienstag, 17. Dezember, sagte eine der vielen Erkrankten als Zeugin aus, bei denen nach dem Verzehr von eierhaltigen Speisen Salmonellen in Proben nachgewiesen wurden. Das Gericht versuchte, herauszufinden, was die Zeugin wann gegessen hatte und woher die Eier möglicherweise stammten – eine äußerst schwierige Angelegenheit, unter anderem deshalb, weil sich ein „normaler Mensch“, wie der Richter zu Bedenken gab, nicht mehr daran erinnert, was er vor vier oder fünf Jahren an einem ganz bestimmten Tag zu sich genommen hatte.

Der Prozess wird am Dienstag, 21. Januar 2020, fortgesetzt, im März könnte dann auch ein Urteil fallen. Was genau man dem Angeklagten dann letztendlich nachweisen kann, steht noch offen.

Straubing-Bogen