Verhandlung in Regensburg
„Bayern-Ei“-Prozess offenbart Mängel bei gesetzlichen Regelungen zu den Kontrollen

11.10.2019 | Stand 13.09.2023, 2:03 Uhr
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Im „Bayern-Ei“-Prozess in Regensburg wird schon nach wenigen Prozesstagen deutlich: Hier geht es um mehr als „nur“ um Salmonellen auf den Eiern. Es geht um die Frage, wie wann kontrolliert wird und wie sich unterschiedliche Behörden oder auch Sachgebiete der seine Behörde gegenseitig informieren – oder eben nicht. Am Mittwoch, 9. Oktober, sagte dazu eine Amtstierärztin aus, die in den fraglichen Jahren 2013 und 2014 am Landratsamt Dingolfing-Landau für das Unternehmen „Bayern-Ei“ am Standort Ettling zuständig war.

REGENSBURG Zwei Probleme offenbarten die Aussagen der Tierärztin: Zum einen sind fast fünfeinhalb Jahre vergangen, seit der Stein durch Salmonellen-Nachweise auf den Eierschalen nachgewiesen worden sind. Fünfeinhalb Jahre, die nicht gerade dazu beigetragen haben, dass sich zeugen noch lückenlos an alles erinnern können. Zum anderen wurde deutlich, dass an den Landratsämtern oftmals wohl parallel , aber nicht miteinander gearbeitet wird. Befunde, die den Lebensmittelkontrolleuren vorliegen, landen noch lange nicht bei den Veterinären – und umgekehrt.

Nachdem im Februar 2014 Salmonellen auf Eierschalen gefunden worden waren, hatte am 11. April 2014 eine Kontrolle im Unternehmen stattgefunden, die Lebensmittelkontrolle habe eh Proben nehme müssen, die die Amtstierärztin vor Gericht. Sie sei dann mitgefahren und habe eine Packstellenkontrolle durchgeführt. Diese gemeinsame Kontrolle sei aber eher Zufall gewesen, da im Normalfall die eine Abteilung die Probenergebnisse aus einer anderen Abteilung nicht zugeleitet bekomme. Sie habe dann eine starke Verschmutzung der Packstelle vorgefunden, da die Legehennen schon älter und die Eier dünnschalig waren. Bei der Sortierung würden sie dann schneller brechen und zu Verschmutzungen führen. Damals sei dann mündlich die sofortige Behebung der Mängel angeordnet worden, auch schriftlich wurde eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung übermittelt. Das Unternehmen habe dann bestätigt, die Mängel beseitigt zu haben, was sie selbst am 2. Mai 2014 auch in Augenschein nehmen konnte. Bei allen weiteren Kontrollen im Unternehmen habe es derartige Verschmutzungen in der Folge nicht mehr gegeben.

Erst Ende Mai sei man dann auf die Idee gekommen, auch die Tiere in den Ställen zu untersuchen, man habe dazu mit der Regierung von Niederbayern gesprochen und festgelegt, die Herde zu untersuchen, die als nächstes ausgestallt wird, also die Tiere, die am ältesten Sinn, „im Sinne des Unternehmens“, so war der Aktennotiz zu entnehmen. Richter Michael Hammer fand diese Tatsache „irritierend“, er fragte, ob dies eine Überlegung für Überwachungsbehörden sein dürfe. Eine konkrete Antwort hierauf konnte die Zeugin nicht geben, sie bestätigte, dass er später alle Ställe kontrolliert worden seien.

Insgesamt wurde bei der Aussage deutlich, dass der Informationsfluss innerhalb der Behörde offenbar nur sehr spärlich lief – und dass gleichzeitig wohl auch zu viel Arbeit für zu wenig Personal vorhanden war.

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