„Haltung umgehend untersagt“
Stadt Straubing greift nach Beißattacke durch – Halter muss seinen Kampfhund abgeben

05.06.2019 | Stand 13.09.2023, 3:25 Uhr
−Foto: Foto: Anna Yakimova/123rf.com

Nach der Attacke eines American Staffordshire Terriers in Straubing, bei der im Mai ein Spaziergänger und dessen Hund verletzt wurden, hat die Stadt Straubing konsequent durchgegriffen.

STRAUBING Die Stadt Straubing hat auf eine Hundeattacke reagiert, bei der Mitte Mai ein 69-jähriger Mann und dessen Hund verletzt wurden. Dem Besitzer des angreifenden Hundes, es handelt sich dabei um einen American Staffordshire Terrier, wurde die Erlaubnis für die Haltung untersagt. Er muss das Tier abgeben.

Rückblick: 18. Mai, Geiselhöringer Straße: Ein American Staffordshire Terrier reißt sich von einer Frau (65) los. Er stürmt auf einen Spaziergänger (69) und dessen Hund zu, beißt mehrmals zu. Herrchen und Vierbeiner werden bei der Attacke verletzt. Der Senior muss im Krankenhaus behandelt werden. Neben Ermittlungen der Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung (das Wochenblatt berichtete) hat auch die Stadt Straubing reagiert. „Bei dem Vorfall in der Geiselhöringer Straße wurden aufgrund der Meldung, dass es sich um einen American Staffordshire Terrier handeln soll, Ermittlungen von Amts wegen aufgenommen“, erklärt Johannes Burgmayer, Pressesprecher der Stadt Straubing.

In der Bayerischen Kampfhundeverordnung, in der besonders aggressive und gefährliche Rassen aufgelistet sind, fällt der American Staffordshire in die höchste Kategorie I. „Die Haltung dieser Rasse bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Da die Erlaubnis nicht erteilt wurde und auch nicht erteilt werden kann, wurde die Haltung des Hundes umgehend untersagt“, sagt Burgmayer. Nach Erkenntnissen der Stadt, die einen Sachverständigen eingeschaltet hatte, habe der Halter bei der Anmeldung des Tieres eine nicht erlaubnispflichtige Rasse angegeben.

Der Besitzer hat nun vier Wochen Zeit, um den Hund abzugeben. Bis dahin gelten für die Haltung des Tieres verschärfte Auflagen: „Bis zur endgültigen Abgabe wurde dem Halter aufgegeben, den Hund nur angeleint und mit einem Maulkorb auszuführen“, sagt Burgmayer.

Ob das Opfer der Attacke in der Geiselhöringer Straße Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend macht, ist nicht bekannt.

Straubing-Bogen