Jetzt wird bekannt
Debatte um Forensik-Patienten – der Freigang war kein Einzelfall

08.03.2019 | Stand 13.09.2023, 0:34 Uhr
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Die Debatte um Freigang für Forensik-Insaßen nimmt kein Ende: Jetzt wurde bekannt, dass es sich gar nicht um den ersten Freigang für den 46-Jährigen handelte. Vielmehr war es der vierte Freigang.

REGENSBURG Seit Wochen wird in Straubing darüber diskutiert, warum ein 46-jähriger Patient aus der Forensik durch Straubing einen begleiteten Ausgang antreten durfte. Wie das Wochenblatt berichtete, durfte der wegen Totschlags verurteilte Sicherungsverwahrte Anfang Februar zwei Stunden lang die Forensik verlassen. Dabei habe er in der Straubinger Jakobsbasilika eine Kerze angezündet und habe für seine Mutter Kreuzworträtsel-Hefte gekauft.

Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr reagierte alarmiert auf den Ausgang. Bei einem Treffen mit Vertretern des Sozialministeriums und des Bezirks von Niederbayern habe man Pannermayr versichert, sich an ein Versprechen aus dem Landtag vor dem Bau der Forensik gebunden zu fühlen: „Alle Beteiligten haben sich klar dazu bekannt, dass an der bisherigen Praxis, wonach aus dem BKH Straubing heraus grundsätzlich nicht gelockert wird, festgehalten werden soll“, sagte Straubings Oberbürgermeister Pannermayr kürzlich.

Auch die Landrätin von Regen, Bezirksrätin Rita Röhrl, machte in der Sitzung des Bezirkstags vergangene Woche keinen Hehl aus ihrer Haltung: „Die Leute haben dafür kein Verständnis.“ Der Leiter der Bezirksverwaltung, Josef Fröschl, argumentierte hingegen, dass es sich im konkreten Vorgang um einen Einzelfall handelte.

Daran gibt es nun erhebliche Zweifel. Wie der Bezirk auf Anfrage der PNP bestätigte, war der Ausgang des 46-Jährigen nämlich nicht der erste. Der betroffene Patient habe „viermal begleiteten Ausgang“ gehabt, sagte eine Sprecherin des Bezirks zum Wochenblatt. Weitere Angaben verweigerte der Bezirk. So wollte die Behörde nicht beantworten, wann der Patient Ausgang hatte: „Über den Zeitraum können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben.“

Offenbar erfuhr auch der Oberbürgermeister nur durch Zufall von dem zwischenzeitlich vierten Ausgang des Patienten, der nun zu einem Politikum wurde. „über Details des Vollzugs im BKH Straubing liegen uns keine Informationen vor“, sagte sein Sprecher ebenfalls auf Anfrage. Der Passauer Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl hatte in einem Brief an Pannermayr gebeten, den Fall nicht künstlich anzuheizen. Gleichzeitig machte er aber deutlich, dass es in Straubing längst Sicherheitsverwahrte gibt, die durch Straubing spazieren. „Aus Regensburg und Mainkofen wurden beispielsweise Eishockeyspiele besucht“, schrieb der Grüne an Pannermayr.

Durch die öffentliche Debatte ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg, Außenstelle Straubing, in den Fokus gerückt. Sie hatte den zwischenzeitlich vierten Freigang und dementsprechend auch die vorherigen angeordnet. Das Straubinger BKH hatte darauf verwiesen, dass man den Mann gerne nach Mainkofen verlegen würde, wo Lockerungen möglich sind. Doch das lehnt der Mann ab, da er sich in Straubing besser versorgt fühlt. Sein Rechtsanwalt hat angekündigt, im Falle einer Verlegung Strafanzeige wegen Körperverletzung zu erstatten.

Strafvollstreckungskammer: Urteile oft umstritten

Dass die von der Strafvollstreckungskammer zu treffenden Entscheidungen häufig heikel sind, belegt ein Urteil des Nürnberger Oberlandesgerichts vom Januar. Die Richter haben eine Entscheidung der Regensburger Kollegen aufgehoben, weil ein Sexualstraftäter gegen Weisungen verstoßen hatte. 1997 wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil er zwei Kinder missbraucht und vergewaltigt hatte. Bis 2012 war der Mann in der Forensik in Straubing untergebracht, anschließend musste er Auflagen erfüllen: Kein Kontakt zu minderjährigen Mädchen, keine Kontaktanzeigen aufgeben, sich nicht auf Kinderspielplätzen, Kindergärten oder Schulen auf 100 Metern nähern. Als die Auflagen Mitte 2018 ausliefen, beantragte die Staatsanwaltschaft, sie zu verlängern. Auch das Polizeipräsidium Niederbayern schloss sich an. Doch die Regensburger Strafvollstreckungskammer lehnte im September 2018 diese Anträge ab.

Das sehen die Nürnberger Richter nun völlig anders – sie hoben die Entscheidung aus Regensburg auf. Im Urteil, das dieser Zeitung vorliegt, heißt es: „Der Verurteilte sucht eindeutige Kontakte zu Frauen. Dies zeigen die Kontaktaufnahme des Verurteilten zu anderen Frauen vor allem über Facebook, wobei es sich nach den Ermittlungen der Polizei ausschließlich um sehr junge Frauen, insbesondere asiatischer Erscheinung handelte, welche teilweise in sexuell aufreizender Art und Weise posierten“, so die OLG-Richter. Offenbar gibt es auch und gerade bei der Beurteilung von gefährlichen Straftätern und Forensik-Patienten mitunter unterschiedliche Einschätzungen der Richter.

Straubing-Bogen