Pakete kontrolliert
Tabletten, Kapseln und Ampullen – Nürnberger Zoll stellt Dopinglieferungen sicher

22.08.2019 | Stand 04.08.2023, 5:34 Uhr
−Foto: n/a

Weit über 600 Einheiten Arzneimittel und Dopingmittel in Form von Tabletten, Kapseln und Ampullen aus zwei Postpaketen aus Kanada und den USA wurden letzte Woche von Nürnberger Zöllnern sichergestellt.

NÜRNBERG Als ein 25-Jähriger aus dem Nürnberger Umland beim Zoll am Nürnberger Hafen sein Postpaket aus Kanada abholen wollte, musste er mit leeren Händen wieder gehen. In dem Paket befanden sich 98 Stück Fertigdopingmittel, die u.a. der Gruppe der anabol-androgenen Steroide zuzuordnen sind. Die häufig im Doping verwendeten und besonders gefährlichen Substanzen sind in der Anlage zum Anti-Doping-Gesetz aufgelistet. Deren Besitz oder Verbringen nach Deutschland zu Dopingzwecken im Sport ist komplett verboten. Die Sendung wurde sichergestellt. Gegen den jungen Mann wurde ein Strafverfahren wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz eingeleitet.

Ebenso erging es einer Nürnbergerin, die beim Zollamt ihr Paket aus den USA entgegennehmen wollte. Dieses enthielt 240 Tabletten und Kapseln Dopingmittel, ebenfalls aus der Gruppe der anabol-androgenen Steroide, sowie 330 Tabletten und Kapseln Arzneimittel. Weil die Einfuhr von Arzneimitteln in Deutschland strengen Bestimmungen unterliegt, wurden neben den Doping- auch die Arzneimittel sichergestellt. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz eingeleitet. Zudem wird sie mit einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz rechnen müssen.

Das zum 18. Dezember 2015 in der Bundesrepublik in Kraft getretene Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz) verbietet unter anderem den Erwerb, die Einfuhr und den Handel mit der Substanz, sofern sie zum Doping beim Menschen im Sport zur Anwendung kommen soll. Verstöße werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Bei gewerbsmäßigem Handeln ist eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich. In Deutschland unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes. Damit soll sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt gelangen, die nach arzneimittelrechtlichen Gesichtspunkten für den Verbraucher unbedenklich sind.

Schwandorf