46-Jähriger muss 30.000 Euro zahlen
Ein Jahr auf Bewährung für tödlichen Schuss an der B16

24.07.2019 | Stand 13.09.2023, 0:20 Uhr
−Foto: n/a

Nach vier Verhandlungstagen endete der Prozess um einen tödlichen Jagdunfall bei Nittenau. Der Jagdleiter, der fahrlässig in Richtung der Bundesstraße geschossen hat, wurde zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

NITTENAU/AMBERG Wegen einer Drückjagd mit tödlichem Ausgang wurde am Mittwoch, 24. Juli, vor dem Landgericht Amberg ein ehemaliger Jäger schuldig gesprochen. Die Kammer verurteilte den 46-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu einer einjährigen Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem muss der damalige Jagdleiter 30.000 Euro bezahlen, davon gehen je 10.000 Euro an die beiden Eltern des Regensburger Opfers sowie weitere 10.000 Euro an den „Hospizverein für Stadt und Landkreis Schwandorf“.

Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, am 12. August 2018 bei einer Drückjagd nahe Nittenau in Richtung der Bundesstraße B16 geschossen zu haben, um ein flüchtendes Wildschwein zu treffen. Dabei wurde Harald S., der als Beifahrer eines Pkws genau zu dem Zeitpunkt in Richtung Nittenau unterwegs war, tödlich getroffen.

Unter Vorsitz von Richterin Roswitha Stöber gelangte die Kammer nun zu der Überzeugung, dass der Angeklagte bei der Schussabgabe eine Schussbahn direkt in Richtung der B16 gewählt habe. Ein ausreichender Kugelfang, wie er nötig wäre, habe nicht bestanden; also habe er fahrlässig gehandelt. An der Täterschaft des 46-Jährigen gebe es keine vernünftigen Zweifel, diese sei durch akribische Untersuchungen und Gutachten nachgewiesen worden. Es wäre ihm „bekannt und bewusst“ gewesen, so Stöber, dass er nur dann einen Schuss abgeben darf, wenn eine Gefährdung anderer sicher ausgeschlossen ist. Auch sei ihm die konkrete Gefahr, die mit der Straße verbunden war, bekannt gewesen.

Eltern durch Verlust massiv beeinträchtigt

„Er hätte es einhalten können“, sagte Stöber, „und wenn er das gemacht hätte, wäre der Tod von Harald S. nicht eingetreten.“ Immerhin war es der Angeklagte selbst, der zuvor die anderen Jagdteilnehmer ausführlich und vorschriftsgemäß auf die bestehende Gefahr hingewiesen hat. „Keiner schießt auf die B16, keine Sau ist ein Menschenleben wert“, will ihn etwa ein Jäger sinngemäß sagen gehört haben, der im Laufe des Prozesses als Zeuge aufgetreten war.

Aus Sicht der Kammer ist die einjährige Bewährungsstrafe der Tat angemessen. Vor allem die Kooperation des Angeklagten wertete das Gericht zu seinen Gunsten, ebenso die Tatsache, dass er sich von der Jagd verabschiedet hat. Bereits am ersten Prozessag hatte er erklärt, dass er seine Waffen allesamt abgegeben hat sowie seinen Jagdschein hat auslaufen lassen. Zudem leide er laut Stöber erkennbar unter den Folgen der Tat, er sei mithin „nachhaltig betroffen“ und befindet sich seitdem in psychiatrischer Behandlungen. Auch weise der Angeklagte, der bisher nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, eine positive Sozialprognose auf.

Lediglich die Fahrlässigkeit und die gravierenden negativen Folgen, die die Tat für die Hinterbliebenen des Opfers hat, fielen am Ende negativ ins Gewicht. Besonders dessen Eltern seien durch den Verlust „massiv beeinträchtigt“, wie Stöber unterstrich - gerade weil sie in höherem Alter ihr einziges Kind verloren haben, mit dem sie bis zuletzt sogar täglich in engem Kontakt gestanden haben.

„Relativ schwere Pflichtverletzung“

Staatsanwalt Oliver Wagner hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert. Für Wagner habe der Angeklagte „eine Vielzahl von Pflichtverletzungen“ begangen. Einerseits sei die Jagd „in Teilen mangelhaft organisiert“ worden, andererseits habe er seine Position falsch eingeschätzt. Und bei der Schussabgabe, so Wagner, sei der Winkel viel zu flach gewesen. Insgesamt betrachtet sei das eine „relativ schwere Pflichtverletzung“.

Diese Einschätzung teilte auch Karl Langsch, der als Rechtsanwalt die Eltern des Getöteten vertritt, die beide als Nebenkläger am Prozess teilnahmen. Der Jurist stellte ein „eklatantes Versagen in Verbindung mit einem Kardinalfehler“ fest, nämlich als er den Schusssektor nicht eingehalten habe. Offenbar sei er einem Jagdtrieb gefolgt, so Langsch, und habe ohne nötigen Kugelfang geschossen.

Allerdings würdigte zumindest die Staatsanwaltschaft durchaus die besonderen Umstände, allen voran die immense Belastung und seine gute Prognose. Der Angeklagte solle die Strafe deshalb als Schuldausgleich verstehen. Kein Mensch sei letztlich vor Fehlern gefeit, so Wagner. „Sie können und müssen aufhören, sich Vorwürfe zu machen.“ Wenn die Bewährungszeit durchgestanden ist, könne er „weiter als aufrechter Mensch durchs Leben gehen“. Der Zeiger sei dann wieder auf Null gestellt.

An den Folgen der Tat zerbrochen

Für die Verteidiger des Angeklagten forderte Michael Haizmann dagegen eine etwas mildere Freiheitsstrafe von neun Monaten, ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung. Bei diesem Fall handle es sich letztlich um einen „tragischen Unglücksfall“, sagte er in Anspielung auf die vielen Unwahrscheinlichkeiten, die hier eine Rolle spielten. So ist beispielsweise das tödliche Projektil, bevor es das Auto traf und dort in den Körper des Opfers eindrang, zunächst durch ein Wildschwein gegangen und so geringfügig in ihrer Flugbahn beeinflusst worden.

Der Angeklagte sei gewiss kein „jagdeifriger Schütze“ gewesen. Im Gegenteil: Er sei ein „redlicher Mann“, so Haizmann, der an den Folgen der Tat zerbrochen ist. Haizmanns Kollege, Anwalt Georg Kuchenreuther, sah als Ursache wiederum eine falsche Einschätzung des Angeklagten. Ihm sei zweimal, bei der Geländebeurteilung und dann bei der Schussabgabe, ein Fehler unterlaufen. Doch „es ist nicht so, dass er gedankenlos eine Jagd organisierte“. Er habe sich sehr wohl viele Gedanken gemacht, auch wenn sie die Fehleinschätzung nicht verhindern konnten.

Auch der 46-Jährige selbst hatte sich in seinem Schlusswort nochmals aufrichtig entschuldigt. Bis heute könne er sich nicht genau erklären, wie das tatsächlich passieren konnte. Er würde sich nichts sehnlicher wünschen, als den 12. August 2018 „noch einmal von vorne beginnen zu können.“ „Leider kann das nicht in Erfüllung gehen.“

Damit endete nach vier Verhandlungstagen die äußerst akribische Rekonstruktion eines Vorfalls, der letzten Endes für alle Beteiligten eine beispiellose Tragödie darstellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schwandorf