Wir sagen Danke
Diese Lebensretter sind wahre Helden!

21.01.2019 | Stand 01.08.2023, 10:41 Uhr
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Im großen Sitzungssaal der Regierung der Oberpfalz zeichnete Regierungspräsident Axel Bartelt kürzlich acht Lebensretter aus. Die Geehrten leisteten Erste Hilfe bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand, vereitelten eine Messerattacke, versuchten einen Suizidversuch abzuwenden, unterstützten die Polizei bei der Beendigung einer Geisterfahrerfahrt oder ergriffen Wiederbelebungsmaßnahmen.

OBERPFALZ Regierungspräsident Axel Bartelt bedankte sich bei allen Lebensrettern für das beherzte und umsichtige Handeln. „Sie sind für mich die stillen Helden in unserer Gesellschaft, die abseits vom Scheinwerferlicht unendlich viel für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft tun. Sie haben nicht weggeschaut, Sie haben gehandelt. Sie sind Beispiel und Vorbild für uns alle“, so der Regierungspräsident anerkennend.

Die Geehrten

Michael Bentele, Oberviechtach, wurde für eine versuchte Lebensrettung mit einer öffentlichen Belobigung des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet.

„Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Herr Armin Laschet, hat Ihnen im Namen der Landesregierung eine offentliche Belobigung ausgesprochen und die Urkunde zur Aushändigung an die Bayerische Staatskanzlei übersandt. Diese hat mich nun gebeten, Ihnen die Ordensinsignien zu überreichen. Sie haben am 14. Februar 2017 in Mühlheim an der Ruhr beobachtet, dass ein Mann – offensichtlich in Suizidabsicht – von einer Brücke in den Fluss gesprungen ist. Sofort haben Sie anwesende Passanten aufgefordert, einen Notruf abzusetzen. Sie haben sich daraufhin durch unwegsames Gelände einen Weg ans Ufer gebahnt, sind in das eiskalte Wasser gesprungen und dem Mann hinterhergeschwommen. Es gelang Ihnen, den Mann ans Ufer – und mit Hilfe von Passanten – an Land zu bringen. Sofort begannen Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte mit den Wiederbelebungsmaßnahmen. Leider ist der Mann trotz Ihres selbstlosen Einsatzes verstorben. Sehr geehrter Herr Bentele, Sie begaben sich ohne Rücksicht auf Ihr eigenes Leben in den eiskalten Fluss, um ein anderes Leben zu retten. Für Ihr mutiges Handeln danke ich Ihnen auch im Namen von Herrn Ministerpräsidenten Achim Laschet ganz herzlich und darf Ihnen eine öffentliche Belobigung aussprechen.“

Eine öffentliche Anerkennungsurkunde ging an Manuela Bock, Weiden, für ihr couragiertes Verhalten.

„Am 28. August 2018 gegen 22 Uhr befuhr ein 72-jähriger Pkw-Fahrer die Autobahn A93, Richtungsfahrbahn Weiden-Regensburg, ab dem Autobahnkreuz Oberpfälzer Wald in entgegengesetzter Richtung. Teilweise mit einer Geschwindigkeit von 90 km/h passierte er dabei eine Ausfahrt und einen Parkplatz, ohne von der Autobahn abzufahren. Sie waren Richtung Weiden unterwegs, erkannten sofort die Gefahr und reagierten geistesgegenwärtig. Sie informierten die Polizei, fuhren über den gesamten Zeitraum auf Höhe des „Falschfahrers“ und gaben dabei der Polizei „live“ die aktuellen Standorte des Geisterfahrers durch. Unter dem Einsatz mehrerer Streifenfahrzeuge der Polizei gelang es schließlich, den regulären Fahrzeugverkehr ab der Anschlussstelle Weiden Süd zu drosseln und die Fahrt des Falschfahrers zu stoppen. Sehr geehrte Frau Bock, Ihr höchst professionelles Handeln hat erheblich dazu beigetragen, dass die Fahrt des Geisterfahrers ohne Verkehrsunfall beendet werden konnte. Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich und spreche Ihnen öffentliche Anerkennung aus.“

Auch Dietmar Brand, Eschlkam, Christian Fruth, Ebermannsdorf, und Florian Vogl, Kümmersbruck, bekamen für eine Erste-Hilfe-Leistung eine öffentliche Anerkennungsurkunde.

„Am 9. April 2018 fuhren Sie, Herr Brand, mit Ihrem Taxi eine Dialysepatientin von Roding in ein Amberger Krankenhaus. Während der Fahrt löste sich plötzlich der Dialyse-Shunt – eine chirurgisch angelegte Kurzschlussverbindung zwischen einer Arterie und einer Vene am rechten Oberarm der Frau. Dies hatte einen extrem starken Blutaustritt aus der fingerdicken Öffnung zur Folge. Sofort hielten Sie Ihren Wagen an, schalteten die Warnblinkanlage ein und setzten einen Notruf ab. Anschließend begannen Sie, von der Beifahrerseite aus, den rechten Oberarm der Frau abzudrücken, um die Blutung zu vermindern. Sie, Herr Fruth, waren im Rahmen einer Streifenfahrt unterwegs, als Sie das Taxi bemerkten. Sie hielten an und sahen, dass – obwohl Herr Brand den Arm abdrückte, immer noch relativ viel Blut austrat und dass sich bereits ziemlich viel Blut im Fahrzeuginneren angesammelt hatte. Sie lösten Herrn Brand beim Abdrücken des Armes ab, weil dieser mittlerweile fast keine Kraft mehr hatte. Sie, Herr Vogl, hatten den Funkspruch Ihres Kollegen gehört, und kamen, da Sie nicht weit vom Ort des Geschehens entfernt waren, ebenfalls zur Unglücksstelle. Die Patientin hatte in der Zwischenzeit auf Grund des enormen Blutverlustes das Bewusstsein verloren und war nicht mehr ansprechbar. Daraufhin entschlossen Sie sich, das sogenannte „Tourniquet“, eine Abbindevorrichtung zur Stillung größerer Blutungen, oberhalb der Wunde anzulegen. Dadurch konnte die Blutung schließlich vollkommen gestillt werden. Kurz darauf traf der Notarzt ein und die Frau wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus transportiert. Ihrem gemeinsamen, schnellen und beherzten Eingreifen ist es zu verdanken, dass die Dialysepatientin gerettet werden konnte. Dafür danke ich Ihnen herzlich und spreche Ihnen öffentliche Anerkennung aus.“

Alexander Fischer, Cham, fürsein couragiertes Verhalten ein eine öffentliche Anerkennungsurkunde verliehen.

„Am 26. Mai 2017 wurde ein Streifenwagen der Polizeiinspektion Cham zu einem Einsatz gerufen. Ein stark alkoholisierter Mann bedrohte seinen Sohn mit einem Taschenmesser. Als die Ehefrau dies bemerkte, drängte sie den Ehemann vom gemeinsamen Sohn weg. Daraufhin wandte der Mann sich seiner Ehefrau zu, hielt diese fest und führte immer wieder Stichbewegungen in Richtung seiner Frau aus, die laut um Hilfe rief und mit beiden Händen versuchte, ihren Mann von sich wegzuhalten. Sie hielten sich zur Tatzeit auf dem Nachbargrundstück auf, hörten die Hilferufe der Frau und eilten dieser unverzüglich zu Hilfe. Es gelang Ihnen schließlich, den Familienvater zu überwältigen und diesem das Messer wegzunehmen. Die Frau trug zum Glück nur eine leicht blutende Wunde an der Hand davon. Ihrem schnellen, couragierten Eingreifen, das nicht selbstverständlich ist, ist es zu verdanken, dass der Frau keine größeren Verletzungen zugefügt wurden. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken und öffentliche Anerkennung aussprechen.“

Auch Barbara Scholz, Hohenfels, bekam für eine Erste-Hilfe-Leistung eine öffentliche Anerkennungsurkunde.

„Am 13. Juli 2017 erlitt eine Arbeitskollegin einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Als Betriebssanitäterin wurden Sie zum Unglücksort gerufen. Als Sie eintrafen, war die Frau bereits bläulich angelaufen. Sofort begannen Sie mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Dabei führten Sie abwechselnd eine Herzdruckmassage durch und beatmeten die Patientin. Die Frau kam kurzzeitig zu sich, verlor aber abermals das Bewusstsein. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte nach ca. 30 Minuten reanimierten Sie Ihre Kollegin unter enormem Kraftaufwand weiter. Die Frau wurde dann von einem Notarzt weiterbehandelt und anschließend zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus verbracht. Sehr geehrte Frau Scholz, Sie haben eine lebensbedrohliche Situation richtig eingeschätzt und unverzüglich und entschlossen gehandelt. Ihre ausdaurernde Erste-Hilfe-Leistung verdient höchste Anerkennung! Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich und spreche Ihnen öffentliche Anerkennung aus.“

Eine weitere eine öffentliche Anerkennungsurkunde ging an Ursula Müller, Schmidgaden, für eine Lebensrettung.

„Sie waren am 16. März 2018 beim Einkaufen in Schwandorf unterwegs, als Sie einen leblos auf dem Boden liegenden Mann bemerkten. Sie zögerten keine Sekunde und liefen zu dem Mann. Nachdem sie dessen Vitalfunktionen geprüft hatten, begannen Sie sofort mit der Herzdruckmassage und führten diese 20 Minuten lang – bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes – durch. Sehr geehrte Frau Müller, Sie haben nicht weggeschaut, als ein bewusstloser Mann Hilfe benötigte, seine lebensbedrohliche Situation richtig eingeschätzt und unverzüglich gehandelt. Eine Herzdruckmassage über einen Zeitraum von ca. 20 Minuten durchzuführen, verdient höchste Anerkennung! Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich und spreche Ihnen öffentliche Anerkennung aus.“

Schwandorf