Hauptverhandlung beginnt am 19. Februar
Doppelmord von Schnaittach – Schwurgerichtskammer lässt Anklage gegen Sohn und Schwiegertochter zu

19.12.2018 | Stand 04.08.2023, 3:22 Uhr
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Mit Beschluss vom 28. November 2018 hat die 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth das Hauptverfahren gegen die beiden Angeklagten eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.

SCHNAITTACH Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten in ihrer Anklageschrift vom 28. September 2018 unter anderem Mord in zwei Fällen vor. Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die beiden Angeschuldigten im Herbst 2017 zunächst den Entschluss fassten, die Mutter zu vergiften. Hierzu sollen sie giftige Pflanzensamen in ein Gebäckstück eingebacken und der 66-Jährigen angeboten haben. Da diese nach dem Verzehr zwar Vergiftungserscheinungen zeigte, aber nicht verstarb, soll der Sohn ihr wenige Wochen später ein Getränk angeboten haben, das eine giftige Chemikalie enthielt. Aufgrund des auffälligen Geschmacks nahm die 66-Jährige jedoch nur eine nicht tödlich wirkende Menge zu sich.

Nachdem auch dieser zweite Vergiftungsversuch gescheitert war, soll der 26-Jährige in der Nacht vom 13. auf den 14. Dezember 2017 seine im Bett liegende Mutter durch mehrere Schläge mit einem Zimmermannshammer getötet haben. Gleich darauf soll er auch seinen hinzukommenden 70-jährigen Vater mit dem Werkzeug angegriffen und erschlagen haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Angeschuldigten in den Tagen nach der Tat gemeinsam zahlreiche Baumaterialien gekauft haben, mit denen dann die Leichen der Eltern, das Tatwerkzeug und weitere Spuren in einem Nebenraum der Garage des elterlichen Anwesens eingemauert wurden. Anschließend sollen die beiden Angeschuldigten den Tatort renoviert haben, um weitere Spuren zu beseitigen. Am 28. Dezember 2017 meldeten sie die Eltern bei der Polizei als vermisst, einen Tag später heiratete das Paar.

Beide Beschuldigten befinden sich seit dem 22. Januar 2018 in Untersuchungshaft. Der 26-Jährige bestreitet den Vorwurf. Seine 22-jährige Frau hat Angaben zu den Taten gemacht, aber eine eigene Beteiligung an den Tötungshandlungen bestritten. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen haben der 26-Jährige und seine 22-jährige Frau die Tat jedoch beide gewollt und gemeinsam geplant. Der Anklagevorwurf lautet deshalb bei beiden Angeschuldigten auf zweifachen versuchten Mord sowie Mord in zwei Fällen.

Die Hauptverhandlung beginnt am Dienstag, 19. Februar 2019, um 9 Uhr im Sitzungssaal 600. Weitere 20 Sitzungstage sind zwischen dem 20. Februar und dem 30. April 2019 anberaumt, abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine entfallen bzw. weitere hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen – auch kurzfristig – möglich.

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