Erweiterter Haftbefehl
Tötungsdelikt in Ottobrunn brachte alles ans Licht – Pflegehilfskraft soll weitere fünf Menschen getötet haben

13.11.2018 | Stand 03.08.2023, 22:54 Uhr
−Foto: n/a

Aufgrund des Tötungsdeliktes in Ottobrunn zum Nachteil eines 87-Jährigen in den frühen Morgenstunden des 12. Februar 2018 wurde beim Kommissariat 11 die Ermittlungsgruppe (EG) „Pen“ eingerichtet. Die bisher getätigten umfangreichen nationalen und internationalen Ermittlungen führten zu folgenden Ergebnissen.

MÜNCHEN Der 36-jährige polnische Beschuldigte war seit Mai 2015 als ungelernte Pflegehilfskraft im Rahmen von 24 Stunden Betreuungen in Deutschland tätig. Zwischen seinen Tätigkeiten in Deutschland reiste er immer wieder zu seinem Wohnsitz in Polen. Zuvor befand sich der Beschuldigte bis zu seiner Entlassung 2014 in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten in Polen in Haft, vorwiegend aufgrund von Verurteilungen wegen Vermögensdelikten. Nach Absolvierung eines Pflegekurses in Polen bewarb er sich bei einer Vielzahl unterschiedlicher polnischer und einer slowakischen Vermittlungsagentur als Pflegehilfskraft und wurde durch diese schließlich an Haushalte in ganz Deutschland vermittelt. Mittlerweile konnten 68 Beschäftigungsörtlichkeiten ermittelt werden, an denen der Beschuldigte generell nur für sehr kurze Zeit tätig war.

Wie der Beschuldigte im Rahmen von mittlerweile durchgeführten Vernehmungen einräumte, belastete ihn aus verschiedenen Gründen seine Tätigkeit als Pflegehilfskraft und 24-Stunden-Betreuer häufig stark. In diesen Fällen war er auch nicht bereit, seine Tätigkeiten tatsächlich über einen längeren Zeitraum auszuführen. Zudem nutzte er diese Gelegenheiten, um ungestört die Häuser und Wohnungen der von ihm betreuten und oft wehrlosen Personen auf stellenswerte Gegenstände zu durchsuchen und sich selbst durch die Begehung von Diebstählen zu bereichern. Gab es offensichtlich nichts zu stehlen, gab er wahrheitswidrig vor, dass nahe Angehörige von ihm ernsthaft erkrankt oder gar verstorben seien und er deswegen dem Beschäftigungsverhältnis nicht weiter nachkommen könne. An 17 der 68 festgestellten Örtlichkeiten, an welchen der Beschuldigte beschäftigt war und wo er den von ihm betreuten Personen kein Insulin verabreichte, konnten noch nachvollziehbare Diebstahlshandlungen festgestellt werden. Hierbei wurden überwiegend Bargeld und Schmuck gestohlen, aber auch verschiedenste Haushaltswaren und Lebensmittel.

Aufgrund einer Diabeteserkrankung wurde dem Beschuldigten im Januar 2017 Insulin, samt einem so genannten Insulin-Pen, zur Einnahme verschrieben. Der Beschuldigte wurde im Rahmen der Behandlung seiner Erkrankung über die Risiken und möglichen Folgen einer Unter- oder Überdosierung von Insulin ausführlich aufgeklärt. Beginnend ab 12. April 2017 können dem Beschuldigten bei zwölf von ihm betreuten Personen medizinisch nicht indizierte Verabreichungen von Insulin mittels Pen zugeordnet werden. Der Beschuldigte hat zwischenzeitlich alle Insulinverabreichungen bei den zwölf Personen gestanden. Er bestreitet jedoch eine absichtliche vorsätzliche Tötung der betreuten Personen. Aufgrund der geführten Ermittlungen wurde am 7. November ein erweiterter Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Dem Beschuldigten werden nun sechs Fälle des Mordes, drei Fälle des versuchten Mordes sowie drei Fälle der gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fälle

•Mord und Diebstahl zum Nachteil eines 77-Jährigen im Landkreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein am 12.04.2017

•Versuchter Mord und Diebstahl zum Nachteil eines 91-Jährigen in Mühlheim an der Ruhr am 25.05.2017

•Versuchter Mord zum Nachteil eines 90-Jährigen im Landkreis Esslingen am 02.06.2017

•Versuchter Mord zum Nachteil eines 82-Jährigen im Landkreis Weilheim-Schongau am 27.06.2017

•Mord und Diebstahl zum Nachteil eines 77-Jährigen im Landkreis Erlangen-Höchstadt am 06.07.2017

•Mord und Diebstahl zum Nachteil einer 88-Jährigen im Landkreis Tuttlingen in der Nacht vom 25. auf den 26.07.2017

•Mord und Diebstahl zum Nachteil eines 66-Jährigen in Hannover am 30.07.2017

Gefährliche Körperverletzung und Diebstahl zum Nachteil eines 81-Jährigen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen am 29.08.2017

•Gefährliche Körperverletzung und Diebstahl zum Nachteil einer 79-Jährigen in Hamburg in der Nacht vom 15. auf den 16.12.2017

•Gefährliche Körperverletzung und Diebstahl zum Nachteil eines 82-Jährigen im Landkreis Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg) am 21.12.2017

•Mord und Diebstahl zum Nachteil eines 84-Jährigen im Landkreis Kitzingen in der Nacht vom 16. auf den 17.01.2018

Mord und Raub mit Todesfolge zum Nachteil eines 87-Jährigen in Ottobrunn am 12.02.2018

Es muss davon ausgegangen werden, dass durch die Festnahme des Beschuldigten weitere gravierende Straftaten verhindert wurden. So hatte der Beschuldigte schon eine neue Beschäftigungsstelle in Aussicht. Aufgrund der durchgeführten Öffentlichkeitsfahndung wurden 23 Beschäftigungsörtlichkeiten, darunter vier Fälle der Insulinverabreichung, bekannt. 45 Örtlichkeiten konnten durch eigens durchgeführte Ermittlungen festgestellt werden.

Weitere Infos: Ermittlungen der EG „Pen“

Schwandorf