Zentralstelle Cybercrime erfolgreich
49-Jähriger wollte im Darknet Schusswaffen und Schalldämpfer kaufen

23.08.2018 | Stand 29.07.2023, 3:44 Uhr
−Foto: n/a

Auf Antrag der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern erging am Mittwoch, 22. August, Haftbefehl gegen einen 49-Jährigen, der versucht hat, über das Darknet Schusswaffen und Schalldämpfer zu erwerben.

LANDKREIS UNTERALLGÄU Nach langwierigen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen, weiterer Polizeibehörden und der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern wurde am 21. August ein 49-jähriger Waffeninteressent bei einer fingierten Waffenübergabe im Bereich Bad Grönenbach durch ein Spezialeinsatzkommando der Bayerischen Polizei widerstandslos vorläufig festgenommen. Der Beschuldigte soll sich über einige Monate im Darknet um den Kauf mehrerer illegaler Handfeuerwaffen mit Schalldämpfer und Munition bemüht haben.

Der aus dem Bereich Augsburg stammende Deutsche hatte einen höheren vierstelligen Bargeldbetrag bei sich. Damit wollte er nach derzeitigem Ermittlungsstand die georderten Waffen bezahlen. Das Bargeld wurde zur Vorbereitung der Einziehung beschlagnahmt. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Wohnung und des Fahrzeugs des Beschuldigten fanden die Beamten im Pkw eine Faustfeuerwaffe mit Schalldämpfer und Munition. Da der Beschuldigte für diese Waffe keine Erlaubnis hatte, wurde sie sichergestellt.

Die weiteren Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Der nicht vorbestrafte IT-Angestellte hat sich zu den Tatvorwürfen geäußert. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen jedoch keine Hinweise auf mit den bestellten Waffen geplante weitere Straftaten vor. Auf Anordnung der Zentralstelle Cybercrime Bayern wurde der Beschuldigte am 22. August dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bamberg vorgeführt. Dieser erließ gegen den Beschuldigten einen Untersuchungshaftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in einer Justizvollzugsanstalt. Ihm liegen Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Dieses herausgehobene Ermittlungsverfahren zeigt, dass auch das Darknet kein rechtsfreier Raum ist, in dem illegale Aktivitäten vor den Ermittlungsbehörden auf Dauer verborgen bleiben. Die Spezialisten zur Bekämpfung der Cyberkriminalität arbeiten mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln gemeinsam daran, die dahinter stehenden Tatverdächtigen aus ihrer Anonymität im Netz herauszufiltern. Nur durch eine akribische Ermittlungs- und eine sehr enge Zusammenarbeit war es im Ergebnis in diesem Fall möglich, die Verbreitung von illegalen Schusswaffen über Cyberangebote zu verhindern.

Weitere Angaben können aus ermittlungstaktischen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.

Schwandorf