Ab in den Urlaub
Augen auf beim Souvenirkauf – der Zoll informiert

19.07.2018 | Stand 31.07.2023, 7:20 Uhr
−Foto: n/a

Ferienzeit ist Reisezeit. Damit es für die Urlauber bei der Rückreise keine unliebsamen Überraschungen gibt, informiert der Zoll über Reisebestimmungen.

NÜRNBERG Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern, aus steuerlichen Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln oder britische Kanalinseln) und von der Insel Helgoland dürfen mitgebrachte Waren zu privaten Zwecken innerhalb der folgenden Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland einführt werden: Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren. Sowie Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens

17 Jahre alt ist: ein Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und vier Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier. Kraftstoffe für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu zehn Liter in einem tragbaren Behälter und andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro, bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro. Die Waren, für die eine besondere Mengenbegrenzung gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.

Reisen innerhalb der EU unterliegen in zollrechtlicher Hinsicht grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (zum Beispiel Branntwein, Bier, Tabak) und Energieerzeugnisse, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschriften und Mengen zu beachten.

Artenschutz

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen ganz zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristen - oft unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. „Nur wenn die Nachfrage ausstirbt, werden Tiere und Pflanzen vor dem Aussterben bewahrt“, so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. „Gut informieren sollte man sich auch über die Ausfuhrbestimmungen des Urlaubslandes. Dort kann nicht nur die Ausfuhr von Kulturgut verboten sein, sondern auch für die Mitnahme von Sand oder Steinen hohe Strafen verhängt werden“, so Stumpf. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert. Verstöße werden konsequent verfolgt. Im Fall des Falles müssen Reisende mit der Einziehung der Waren und hohen Bußgeldern oder gar Freiheitsstrafen rechnen. Welche Tiere und Gegenstände besonders geschützt sind, finden sich im Internet unter www.artenschutz-online.de.

Produktpiraterie

Bekleidung, Fanartikel, Kosmetika, Taschen, Uhren und Ähnliches namhafter Markenhersteller werden in den Urlaubsländern häufig zu Billigpreisen angeboten. Aber Vorsicht! Viele solcher vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich häufig als qualitativ minderwertige Fälschungen, die sehr gesundheitsgefährdend sein können. So werden beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen Farbstoffen hergestellt. Der Zoll empfiehlt deshalb, im Urlaub auf den Kauf solcher Waren zu verzichten.

Weitere Vorschriften

Weitere Einschränkungen gibt es insbesondere auch für die Einfuhr von Arzneimitteln, Kulturgütern und Haustieren, sowie mitgeführte Barmittel ab 10.000 Euro. Weitergehende Informationen finden die Reisenden unter www.zoll.de.

Tipp

Antworten auf alle Fragen rund um die Reise bietet außerdem die kostenlose Smartphone-App „Zoll und Reise“. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt man keine Internetverbindung und ist daher für den Urlaub im Ausland bestens geeignet.

Schwandorf