Kontrolle
TÜV-Plakette im Oktober 2016 abgelaufen – „auch ein Bayer darf das nicht“, sagt die Polizei!

05.03.2018 | Stand 20.07.2023, 16:56 Uhr
−Foto: n/a

Am Sonntagnachmittag, 4. März, fiel einer Streifenbesatzung am Johannisplatz ein geparkter Pkw Lancia auf, bei dem die Anmeldefrist für die alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung um 17 Monate überschritten war.

MITTERTEICH/LANDKREIS TIRSCHENREUTH Den geschulten Augen der Ordnungshüter fiel die TÜV-Prüf-Plakette auf, die bereits im Oktober 2016 ihre Gültigkeit verloren hatte. Auch der an der Kennzeichenhalterung aufgebrachte Spruch „A Bayer deaf des!“ nützte dem Fahrzeughalter in diesem Fall nichts. 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei sind für ihn nun die Konsequenz für sein Versäumnis, den Pkw rechtzeitig zur Hauptuntersuchung vorzufahren.

Schwandorf