Streit um Kosten
Rechtsanwalt nennt Vorgehen der Feuerwehr Donaustauf „brachial“ mit der Folge „massiver Schäden“

27.08.2020 | Stand 21.07.2023, 1:19 Uhr
−Foto: n/a

Das aufsehenerregende Vorgehen der Feuerwehr Donaustauf bei der Öffnung eines Aufzugs, in dem ein eineinhalbjähriger Bub eingesperrt war, bleibt umstritten. Michael Betz, Anwalt für Bau- und Immobilienrecht in Regensburg, nannte die Maßnahmen der Feuerwehr am Donnerstagnachmittag, 27. August, im Bayerischen Rundfunk (Studio Niederbayern/Oberpfalz) wörtlich „brachial“ mit der Folge „massiver Schäden“ am Aufzug.

Donaustauf. Deshalb sei es „legitim“, dass die Eigentümergemeinschaft des Hauses in der Bürgermeister-Meindl-Straße von der Feuerwehr Schadensersatz in Höhe von 7.050 Euro fordere. Eine Besichtigung des Aufzugs mit Experten des Herstellers habe ergeben, dass der Aufzug „jederzeit schadensfrei geöffnet werden konnte, und zwar mit einem handelsüblichen Dreikantschlüssel“. Solche Öffnungen seien in Deutschland „häufig“ und würden in den allermeisten Fällen ohne größeren Schaden vorgenommen. Auch wenn ein Kind im Aufzug eingesperrt sei, sei eine Reaktionszeit von etwa 25 Minuten bis zur Öffnung „absolut gängig“. Der Rechtsanwalt warf der Feuerwehr und den Eltern des Kindes „Fehlverhalten“ vor und bestritt nachdrücklich, dass das Kind fast eineinhalb Stunden in dem Aufzug eingesperrt war. Er griff auch den zweiten Bürgermeister des Markts Donaustauf und Feuerwehrmann, Wolfgang Weigert, an, der zwei Stunden nach Eingang des Anwaltsschreibens mit der Schadensersatzforderung mit falschen Angaben an die Medien gegangen sei. Der Anwalt bestätigte, dass am Montag, 7. September, die Eigentümergemeinschaft und er über das weitere Vorgehen entscheiden. Bisher sei das Ziel, den Streit außergerichtlich zu regeln. Es gehe zunächst nur darum, dass die Haftpflichtversicherung der Feuerwehr bzw. der Marktgemeinde den entstandenen Schaden ersetzt. Ob die Forderung möglicherweise gerichtlich durchgesetzt wird, ließ der Anwalt offen.

Regensburg