Kaum zu glauben
Kleinkind aus Aufzug gerettet – jetzt soll die Feuerwehr zahlen!

20.08.2020 | Stand 13.09.2023, 6:52 Uhr
−Foto: n/a

Es gibt Einsätze, die vergessen Feuerwehrkräfte nicht so schnell. Für die Donaustaufer Feuerwehr ist dies zum Beispiel ein Einsatz vom 20. Juni dieses Jahres. Um 11.22 Uhr wurden sie gerufen, weil ein Kind, etwa eineinhalb, im Aufzug feststeckte – alleine. Alle bisherigen Befreiungsversuche waren erfolglos. Nun rückte also die Feuerwehr an – und bekam jetzt Post vom Anwalt!

Donaustauf. Wolfgang Weigert, zweiter Bürgermeister des Marktes Donaustauf und gerade in Vertretung im Amt, hatte am Dienstag, 18. August, ein Schreiben einer Anwaltskanzlei auf dem Tisch, das ihn „nachdenklich bis wütend gemacht hat“, schildert er. 7.050,50 Euro werden hier gefordert – weil die Feuerwehr, so das Schreiben des Anwalts, „aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen brachial die Aufzugstüre im ersten Obergeschoss mittels eines Halligan-Tools geöffnet und somit das eingeschlossene Kind befreit“ hat. Für den damaligen Einsatzleiter Tobias Müller liegen die Gründe für den Einsatz des Halligan-Tools auf der Hand: Man habe – wie bei solchen Einsätzen üblich – den Aufzug stromlos geschaltet und dann mit dem Aufzugschlüssel, der zur Ausrüstung der Feuerwehr gehört, versucht, die Tür im ersten Stock zu öffnen. Dies sei nicht gelungen, da offenbar die Tür leicht verkeilt war. Im zweiten Stock nämlich habe der Schlüssel einwandfrei funktioniert, die Tür habe sich öffnen lassen. Nun hätte man den Aufzug in Bewegung setzen und in den zweiten Stock fahren lassen können, mag man denken. Aber: Der kleine Junge, der zu diesem Zeitpunkt bereits über eine Stunde ganz alleine in dem Aufzug saß, steckte immer wieder seine Finger durch den kleinen Schlitz der Aufzugstür. Zudem weinte das Kind durchgehend. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn man den Aufzug in Gang gesetzt hätte, während das Kind mit den Fingern im Spalt steckt.

Hier zweifelt der Anwalt bereits an den Aussagen der Einsatzkräfte, die Kanzlei geht davon aus, dass der Aufzug nicht stromlos geschaltet worden ist. Die Kanzlei legt zudem nach: „Offenkundig waren Sie leider hier nicht ausreichend qualifiziert, um die Personenrettung durchzuführen. Offenkundig lagen bei Ihnen bzw. den übrigen vor Ort anwesenden Mitgliedern der Feuerwehr Markt Donaustauf nicht das technische Wissen vor wie eine manuelle, mechanische Öffnung einer Aufzugstüre von außen erfolgen kann für den Fall der Stromlosschaltung.“ Zweiter Bürgermeister Weigert, selbst Zugführer bei der Feuerwehr, räumt ein, dass sicher auch der Donaustaufer Wehr schon Fehler passiert sind, „wenn es einen Schaden gibt, dann stehen wir auch dazu“. Aber: „Wenn es einen Sachverhalt gibt, der aus Sicht der Feuerwehr und der Gemeinde einwandfrei gelaufen ist, dann gibt es da gewisse Grenzen!“ Den Vorwurf, man habe nicht fachgerecht gehandelt, will Weigert nicht auf seiner Feuerwehr sitzen lassen. Man habe im Gemeindegebiet einige Aufzüge – in der Klinik, in einem Hotel oder auch im gemeindeeigenen Bürgerhaus. In den letzten Jahren sei man im Schnitt einmal pro Jahr zu einem solchen Einsatz gerufen worden. Das nötige Wissen sei vorhanden, zudem sei beim Einsatz am 20. Juni ein Feuerwehrler dabei gewesen, der beruflich mit dieser Thematik befasst ist.

Einsatzleiter Müller berichtet, dass man sich nach circa 15 bis 20 Minuten entschieden habe, die Tür des Aufzugs nun gewaltsam zu öffnen. „Das Kind hat laut geschrien, die Eltern hatten vermutet, dass es sich eventuell die Finger eingeklemmt hat. Das Schreien wurde immer schlimmer, da habe ich gesagt, holt das Kind da raus“, schildert Müller die Situation. Die Eltern konnten ihren Sohn um 11.40 Uhr zum Glück unverletzt in die Arme schließen.

Weder Feuerwehr noch Gemeinde werden nun auf das Anwaltsschreiben reagieren – Weigert hat die Forderung an die Versicherung der Gemeinde weitergegeben. Die solle sich nun mit der Kanzlei und der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Für ihn ist klar: „Die Gemeinde stellt sich vor ihre Feuerwehr!“

Regensburg