Medizin
Zahl der Organspender in Bayern wieder leicht gestiegen

05.06.2020 | Stand 03.08.2023, 17:37 Uhr
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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat anlässlich des „Tags der Organspende“ am 6. Juni dafür geworben, einen Organspende-Ausweis auszufüllen. Huml betonte am Freitag, 5. Juni: „In Bayern warten aktuell etwa 1.300 Menschen auf ein lebenswichtiges Spenderorgan. Deshalb ist es mir ein wichtiges Anliegen, die Aufmerksamkeit für das Thema Organspende zu erhöhen.“

Bayern. Die Ministerin fügte hinzu: „Die Zahl der Organspender in Bayern ist in diesem Jahr zwar bislang leicht gestiegen. Wir brauchen aber mehr Menschen mit einem Organspende-Ausweis. Wer zu Lebzeiten für Klarheit sorgt, nimmt seinen Angehörigen die Last einer Entscheidung in schweren Stunden.“

Konkret gab es in Bayern in diesem Jahr von Januar bis einschließlich Mai nach vorläufigen Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 52 postmortale Organspender - das sind 3 mehr als im gleichen Zeitraum 2019. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 136 Organspender registriert - 8 mehr als 2018 (128 Organspender). 2017 gab es in Bayern 143 Organspender.

Huml unterstrich: „Zwang und Sanktionen sind nicht der richtige Weg, um in unserem Land eine Kultur der Organspende zu bilden. Mein Ziel ist es, die Menschen zu überzeugen, zu Lebzeiten eine eigene Entscheidung zur Organspende zu treffen. Gelingen kann dies nur mit einer konsequenten Aufklärungsarbeit.“

Bayern hat sich auch auf Bundesebene für das Thema Organspende eingebracht: „So habe ich mich bei den Koalitionsverhandlungen im Jahr 2018 dafür eingesetzt, die strukturellen Voraussetzungen in den Krankenhäusern zu verbessern – mit Erfolg: Seit dem 1. April 2019 haben die Transplantationsbeauftragten dank einer bundesweiten Freistellungsregelung mehr Zeit für die Organspende, wobei die Kosten für diese Freistellung vollständig zugunsten der Krankenhäuser erstattet werden. Zudem wurden die pauschalen Vergütungen bei der Organentnahme für die Entnahmekrankenhäuser erhöht und Qualitätssicherungssysteme in den Kliniken eingerichtet“, so Huml.

Eine weitere gesetzliche Änderung wird im Laufe der kommenden Monate in die Praxis umgesetzt: der neurochirurgische und neurologische konsiliarärztliche Rufbereitschaftsdienst, der kleine Krankenhäuser bei der Diagnose des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls unterstützen soll. Dieser Bereitschaftsdienst wird voraussichtlich ab Juli 2021 einsatzfähig sein. „Ich bin davon überzeugt, dass diese strukturellen Verbesserungen mittelfristig zu einer Steigerung der Organspendezahlen führen werden.“

Regensburg