Pandemie
Mund-Nasen-Bedeckung auch im Fernverkehr der Bahn und ab Montag im Flugzeug verpflichtend

15.05.2020 | Stand 04.08.2023, 15:07 Uhr
−Foto: n/a

Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, muss Mund und Nase mit einer Maske, einem Tuch oder Schal bedecken. Das gilt schon jetzt im ÖPNV, an Haltestellen, Bahnhöfen – und nun auch in allen Zügen im Fernverkehr und ab Montag im Flugverkehr.

Bayern. Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer: „Damit schaffen wir Klarheit für alle Fahrgäste, egal, in welchem öffentlichen Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Gleichzeitig ist das ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Unser Motto „Dein Schutz schützt uns alle“ gilt natürlich auch im Fernverkehr auf der Schiene und in der Luft. Schließlich hält sich das Corona-Virus nicht an die Grenzen von Städten, Landkreisen oder Bundesländern.“

Im Personenfernverkehr der Bahn gilt in ganz Deutschland die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Ebenfalls neu ist in Bayern ab kommendem Montag (18. Mai) die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im Flugverkehr und ab Betreten der dafür notwendigen Abfertigungsgebäude. Die Regelung gilt auch für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahr- und Fluggästen kommt. Geregelt ist das in der Änderung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Nach wie vor halten sich die allermeisten Fahrgäste in Bayern an die Maskenpflicht, die im Nahverkehr schon seit 27. April gilt. Ministerin Schreyer: „Die Resonanz von den Verkehrsverbünden ist durch die Bank positiv. So gut wie alle tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung, wenn sie im öffentlichen Personennahverkehr unterwegs sind. Ich gehe davon aus, dass das auch im Fernverkehr so sein wird. Denn wenn sich jeder daran hält, können wir gemeinsam die Infektionsgefahr für uns alle reduzieren.“

Regensburg